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Betriebs-Reglement : Berlin-Frankfurter Eisenbahn ; vom 1. Mai 1844 ab gültig
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'12 Stück Rindvieh6V Kälbern50 Schweinen100 Ferkeln oder180 Schaafcnlvird ein Rabatt von 20 °/g bewilligt.

8. 82.

Nähere Bestimmungen

Vierfüßiges Vieh ohne Führer wird nicht an-genommen, und muß solches während des Trans-ports von dem Eigenthümer oder dessen Leuten beauf-sichtigt werden. Das Ein- und Ausladen des Viehesaus den Wagen, so wie die zur Befestigung der Thierejeder Art erforderlichen Mittel muß der Absender rosp.Empfänger selbst besorgen, sich auch von der sicherenAnlegung der Thiere selbst überzeugen.

8. 83.

Die Führer haben ein Passagierbillet zur IHM Wa-gcnklasse zu lösen und alle für Personenbeförderung vor-geschriebenen Westimmungen zu beobachten.

8. 84.

Garantie

Bei Vieh-Transporten haftet die Gesellschaft nurfür Brandschaden während der Fahrt nach folgendenSätzen, insofern der wirkliche Werth nicht geringer ist als:

1 Pferd 50 Rthlr.

1 Mastochse 70

1 Stück Rindvieh bis 5 Ctr. 50

1 Kalb 6 ..