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genznges nicht zum sofortigen Einsteigen bereit ist, ver-liert das Recht znm Mitfahren, selbst wenn er bereitsein Fahrbillet gelöst hat. Auch wirö der gezahlte Be-trag ihm alSdann nicht zurückerstattet. Auf den Zwi-schenstationen können die BilletS nicht unbedingt, sondernnur unter dem Vorbehalte verkauft werden, daß nochunbesetzte Plätze vorhanden sind.
§. 8.
DaS Fahrbillet ist nur für die darauf gestempelteFahrt gültig, und hat der Passagier sofort zu prü-fen, ob es ans die gewünschte Fahrt lautet; spätere Re-klamationen können nicht berücksichtigt werden, und be-zahltes Fahrgeld wird nicht zurückgegeben.
8. 9.
Das Villet muß beim Eintritt in die Versamm-lnngs-Locale, welche mindestens eine Stunde vor jederAbfahrt geöffnet sind, auf Verlangen, jedenfalls aberdem Conducteur beim Einsteigen in die Wagen vorge-zeigt werden. Wenn dasselbe nur auf eine Stationlautet, so wird es so wie die Conpöscheine (Z. 5.) vomConducteur vor der Abfahrt abgenommen; ist es aberauf mehr als eine Station gelöst, so trennt derselbeden Coupon davon, und stellt es dem Fahrenden wie-der zu. Der Coupon darf nur von dem Conducteurabgetrennt werden. Auf der vorletzten Station derReise, für die es lautet, ist das Bittet dem Conduc-teur abzugeben, weshalb dasselbe wohl aufzubewahrenist. FahrbilletS ohne Coupon sind beim Einsteigen indie Wagen ungültig. Wer bei der jederzeit zulässigenRevision ohne Bittet oder mit einem unrichtigen be-funden wird, ist zur doppelten Erlegung deS Fahr-geldes für die gaine schon zurückgelegte Fahrt deö Zu-ges und für den Platz, auf welchem er sich befindet,