8. 4.
Kinder nnter 3 Jahren, die ihren Platz ans demder Angehörigen finde», zahlen Nichts. Aeltere Kindermüssen Bittets läsen, jedoch können zwei Kinder unterlö Jahren ans ein Bittet mitgenoilunen werde».
§. 3.
Einzelne bestimmte Plätze werden nicht verkauftund können nicht belegt werde». Dagegen werden dieEoupös erster Klasse zu 8 Personen und zweiter Klassezu resp. lö und !7 Personen in Berlin und Frankfurtnach einem Bestimmungsorte auf Berlangen zu denobigen Normalsätzen im Ganzen verkauft und durchCoupo-Scheine belegt. Solche ganze Scheine werdenjedoch nur bis eine halbe Stunde vor Abgang desZuges ausgegeben. Wer ein ganzes Conpo nimmftkann in demselben 2 Personen über die Bttletzahl uu-entgeldlich mitnehmen.
8. 6.
Nähere Bestimmungen.
Sichtlich kranke oder trunkene Personen, oder solche^welche durch ihre Nachbarschaft oder durch ungebühr-liches Betragen den Mitreisenden augenscheinlich lästigsatten, können zur Mit-, resp. Weiterreise (mit Verlustdes gezahlten Fahrgeldes) nicht zugelassen werden.
8. 7.
Nur für den bevorstehenden und darauf folgendenZug erfolgt Annahme der Anmeldungen und der Bil-let-Verkauf. Das Billetverkanfs-Büreau wird in Ber-lin und Frankfurt fünf Minuten, auf den Zwischensta-tionen aber 13 Minuten vor der bestimmten Abgangs-zeit geschlossen, und sinoet deshalb nur bis dahin derVerkauf von BittctS zu der bevvrestbenden Fahrt statt.Wer nach diesem Zeitpunkte beim Eintreffen des Wa-