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Den Actionärc» gebührt für jede Actie, welche sie besitzen,ein gleicher Anthcil an dem Fondc der Bank und an den davonentfallenden Erträgnissen. Nur der aus den Geschäfte» sich er-gebende Gewinn ist zur Vcrtheikung geeignet.
In den Bankangclegcnhcitcu eine Stimme zu führe» sindnur jene Actionärc berechtigt, welche in den Vormerkungen derBank mit ihrem Namen als Actionärc erscheinen, und sich überden vorgeschriebenen Besitz der jährlich von der Bank-Direktionzu verkündenden Anzähl von Acticn auszuweisen vermögen.
Jene Actionärc sind Mitglieder des Ausschusses,welche nach dein Ausweise des Acticnbuches, t> Monate vor undzur Zeit der Einberufung des Ausschusses die größte Anzahl Actienbesitzen. Bei einer gleichen Anzahl entscheidet die frühere Num-mer des Actienbuchcs. Der Besitz der Acticn ist jedoch durchDepositirung oder Vinculirung derselben bei der Bank auszuweisen.
Der Stellvertreter des Bank-Gouverneurs muß beim Nu-tritte seines Amtes 12, und jeder Bank-Director 6 Acticn alssein Eigcnthum ausweisen, welche während der Dauer der Amts-führung unveräußerlich sind.
Wenn Acticn auf Gesellschaften oder mehrere Thcilnchmcrlauten, so wird derjenige das Stimmrecht auszuüben haben, wcl-sich hierzu mit einer Vollmacht aller Theilnehmcr oder Gesell-schafter gehörig ausweist.
Bon den Erträglichen, welche die Bank durch ihre Geschäfteerhält, wird halbjährig ein verhältnißmäßigcr Antheil als(außerordentliche) Dividende an die Actionärc erfolgt. Alsgewöhnliche (ordentliche) Dividende (Zinsen) sind jährlich vondem erzielten Ncbcrschusse 30 st. in Banknoten au die Actionärczu vertheilcn.
Die Actien-Urkunden werden in der bisher bestandenen Form,ausgefertigt. Jeder Acticnbricf wird von dem Bank-Gouverneuroder seinem Stellvertreter, von einem Director und dem Kassirerder Acticnkasse unterzeichnet, und kann durch die Ausfüllung derauf seiner Kehrseite angegebenen Rubriken an Dritte übertragen(cedirt) werden, mit Ausnahme jener Fälle, für welche die Acticnin den Statuten und dem Reglement ausdrücklich für unver-äußerlich erklärt werden.
Die Dividenden werden den Actionärcn halbjäh-rig nnd zwar am 1. Januar und 1. Juni sammt dem-jenigen Mehrbeträge, welcher nach dem Jahres-Abschlüssebestimmt wird, gegen Quittung oder Coupons ausgezahlt.Die Dividenden waren früher nur mit gestempelten