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1VV Arme mit Speise und Kleidung, wie er ja auch sonst der Armenund Bedrängten nicht vergaß.
Mit aller Liebe hing er an seinem alten Hause. Nach den? TodeChristians war er der Senior des Gesamthauses geworden und wurdeals solcher an? 8. August 1807 vou Kaiser Frauz mit den Stamm-lehen belehnt, st In den schweren Bedrängnissen, die den Verlust vonUnterkapfenberg herbeiführte??, stand er dein Hause getreu zur Seite.Dafür spricht schon sein Testament, das er am 16. Jänner 1813 ab-gefaßt hat und das neben zahlreichen Legaten für einzelne Familien-mitglieder, vornehmlich für weibliche Verwandte, die Bestimmung fürdie Nachfolge in Obermureck enthält, das seineu? Bruder Felix zuge-dacht ist. Er erhält außerdem sei?? großes zinnvergoldetes „Handbuck-kandl" samt zwei dazu gehörigen Leuchtern, „die immer in der Familiebleiben sollen". Seinein zweiten Neffen Gustav bestimmt er 1666 Gulden,die er in seinem jetzige?? Stand - als Militär — gut wird brauche??tonnen. Am 29. Juni 1815 traf er weitere Verfügungen über Ober-mureck, die an? 6. November in die Landtafel eingetragen wurden.Nach dem Abgang seines Bruders Felix sollte die Herrschaft auf seinenältere?? Neffen Adolf und bei dessen söhnelosen? Abgang auf den zweitenGustav und, falls auch dieser ohne Söhne stürbe, auf seinen Stief-bruder Leopold und dessen Deszendenz übergehen, doch so, daß dernähere Agnat den entfernteren ausschließt. Die Herrschaft Obermureckdarf zu keiner Zeit und für keinen denkbaren Fall verkauft oder ver-pfändet oder auch nur mit der mindesten Schuld belastet werden, st Stirbtdas Haus Stubenberg im Mannesstamm aus, so erbe?? das Armen-institut iu Graz und die Armen in Mureck den Besitz. Alle??? Anscheinenach schienen dein Fürstbischof die Verbote des Verkaufs und der Be-lastung Murecks mit Schulden noch immer nicht stark genug, so daßer es vorzog, ein Fideikommiß zu errichten. An? 14. Mai 1816 stellteer das bezügliche Ansuchen an den Kaiser. Das Gubernium in Grazempfahl es zur Bewilligung bei??? Staatsministerium, da, wie es inde??? Schriftstück heißt, die Verfügung ein Stammhaus betrifft, das zuden ältesten gehört und dessen Mitglieder sich stets um den öster-
1) Es sind fünf Aktenstücke, Statth.-Archiv Graz, Rep., 1807:1. Franz I. ver-leiht Josef Herr?? von Stubenberg das Obersterblandmundschenkenamt. 2. Die zurHerrschaft Oberkapfenberg gehörige?? Lehen, bestehend aus dein Landgericht,Wildbann und Fischwafser (die Begrenzung ist genau vermerkt), dann 3. dieeinzelnen zu Oberkapfenberg gehörigen Lehenstücke (die einzelnen Acker, Wiese??,Mühlen, wie die Zahl der Zehntholden sind gleichfalls genau verzeichnet). 1. DieLehenstücke der Herrschaft Unterkapfenberg (ebenfalls im einzelnen beschriebe??)und 5. die Lehenstücke der Herrschaft Gutenberg, als die Vogtei zu St. Pongratzim Schlosse Gntenberg, 59'zur Herrschaft gehörige, im Amt Birkfeld befind-liche, dann 10 zur Herrschaft Stubeck gehörige, in der Haßlau bei Birkfeld ge-hörige Untertanen.
2) Wie wenig sich diese Bestimmung einhalten ließ, entnimmt man daraus,daß schon Erzbischof Josef an? 3. Juli 1821 seinem Stiefbruder die Bewilligungerteilte, auf Obermureck den Betrag von 167.000 Gulden aufzunehmen, der zurEinlösung von Unterkapfenberg bestimmt war. Die Summe sollte in 10 Jahre??abgetragen werden.