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reichischen Staat verdient gemacht haben. Auch stehe das Hofdekretvom 22. Jänner 1763 nicht entgegen, denn dies gestatte die Errichtungvon Fideikommißen, deren Wert 400.000 Gulden nicht übersteigt. LautSchätzungsprvtokolles vom 12. August 1811 habe es einen ZLert von128.495 Gulden und sollte es auch im Wert noch etwas gestiegen sein,den Betrag von 400.000 Gulden wird es nicht erreichen.
Die kaiserliche Bestätigung wurde am 13. März 1817 mit deinBeisatz gewährt, daß im Fall des Aussterbens des Mannesstammesden weiblichen Angehörigen des letzten Besitzers ein Pflichtteil ge-wahrt wird.
Mehrfache Todesfälle machten dann noch wiederholte Änderungendes ursprünglichen Testamentes notwendig. Der letzte.Nachtrag ist am18. März 1821 gemacht worden. Nachdem, heißt es da, sein BruderFelix die Erklärung abgegeben, die llniversalerbschaft seinerzeit nichtantreten zu wollen, setze er zu seinen Erben ein: 1. die Domkirche,2. seine Verwandtschast und 3. seine Diener. Die Domkirche erhältein Drittel der Hinterlassenschaft, von Mureck abgesehen, das an seinenStiefbruder Leopold für dessen Lebenszeit, dann an die nächsten Erbenübergeht. Zu seinen übrigen Erben gehören seine Neffen, seine SchwesterNannette und die Nachkommen seiner verewigten Schwester Klara. DieFamilien Schaaffgotsch, Hohenzollern und Dobrzenskp sind keines Erbesbedürftig. Die zum letzten Drittel berufene Dienerschaft besteht aus21 Personen. Da sein Bruder Felix die llniversalerbschaft ablehne,werden ihm 8000 Gulden überwiesen.
Erzbischof Josef starb am 31. Jänner 1824. Als die große Dom-glocke zu Eichstädt den Tod des greisen Kirchensürsten verkündete, er-faßte alle Bewohner der alten Bischofstadt tiefe Trauer. Mit Weh-mut sah man die Leiche des geliebten achtzigjährigen Greises in dieGruft sinken, wußte doch nach den Worten des Geschichtschreibers desBistums jedermann, wie der Kirchenfürst in vierunddreißigjährigemKampfe für die Rechte der Kirche eingetreten und wie er, oft genugvon anderen verlassen, unter zarter Achtung aller Konfessionen, imglücklichen Gefühl, der weltlichen Fürstenmacht entkleidet zu sein, ledig-lich als Bischof alles getreu pflegte, was bei den widerstrebenden Rich-tungen vom Christentum noch auf lebendiger Wurzel grünte, und wieer mit fast übermenschlicher Ausdauer stets seine schützende Hand überden ihm anvertrauten Dom von Eichstädt hielt und mutig jedenSturm auf das Erbe des heiligen Wilibald abschlugt)
Nach dem Tode des Erzbischofs war dessen Bruder FelixSenior seines Hauses geworden. Bei dem hohen Alter, in dem er sichnunmehr befand, dachte er nicht daran, diese Stelle, mit der ja nachaltem Herkommen viele Repräsentationspflichten verknüpft waren, an-zutreten. Er hatte schon seinem Bruder, dem verstorbenen Erzbischof,auf das dringendste abgeraten, ihn zum Erben der Herrschaft Ober-
tz Sax, II, 781. Sieh Hoffmann, Trauerpredigt beim Leichengottes-dienst des höchstseligen Fürsterzbischofs Josef aus dem Geschlecht der Grafenvon Stubenberg, Augsburg 1824. Thema: „Er war Gott und den Menschen lieb."
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