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Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
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Fuß zum Tanzen nicht disponiert, lieber möchte er einein den Halsbrechen. Gefragt, wem?, sagte er: „Dem Kerl, der neben mir kniet.Wollte Gott, daß es nicht in der Kirche wäre, ich möchte ihm denHals brechen."i) Sofort erließ die Regierung ein Dekret, alle dreiFamilien zu ermahnen, sich aller Tätlichkeiten zu enthalten. Herbersteinwurde angewiesen, sich zu einer Zeit in der Kirche einzufinden, da mandie Stubenberge nicht trifft; dagegen sollten diese die Paulinerkirchemeiden. Alle Parteien werden aufgefordert, in Ruhe den Ausgang desProzesses abzuwarten; der Landeshauptmann erhielt jetzt — im August1709 — eine förmliche Rüge, daß er im Hinblick auf die EntleibungLeopolds seine Amtspflicht nicht genügend beobachtet habe. Endlich er-schien das Urteil: Saurau wurde die Todesstrafe erlassen, dagegen wurdeer zu fünf Jahren Festungshaft und zur Tragung der Prozeßkosten ver-urteilt. Herberstein wurde die Strafe im Hinblick auf seine lange Unter-suchungshaft nachgesehen und das Urteil den Stubenbergischen Familien-mitgliedern mit dem Bedeuten zugestellt, daß Se. Majestät den Unglücksfallbedaure und der hinterlassenen Kinder in Gnaden gedenke. ^) Zugleichwurde die Hoffnung ausgesprochen, daß die Casada (Stubenberg) undFreundschaft mit dem Urteil zufrieden sein werde.") Anton Graf Sauraublieb im Schloß in Arrest. Seine Haft wurde allmählich eine leichtere. Schonim Jänner 1711 wurde ihm bewilligt, im Saal neben seinem Arrestspazieren gehen zu dürfen, bald durfte er auf der Galerie, bald in derganzen Festung herumspazieren, doch wurde ihm bedeutet, gegen dieWache bescheidener zu sein. Endlich am 18. Februar 1712 wurdeSaurau der Gefangenschaft erledigt, zugleich aber bedeutet, auch mitder Stubenbergischen Familie, wie diese mit ihm, ohne Anstoß, Vorwurfoder Unfreundlichkeit zu verkehren. Davon wurden außer Saurau dieHerren Sigismund, Franz, Karl, Heinrich und Johann von Stuben-berg verständigt. Schließlich wurden Saurau auch noch die Kosten desProzesses, so weit er sich nicht etwa wie mit dem Kammerprokuratorund der Kanzlei verglichen, nachgesehen. Sie beliefen sich — schon„moderiert" — auf 10.608 Gulden. Das Hofpfennigamt hatte sie bereitsausgezahlt.

In der ganzen Frage ist eines Hauptschuldigen am wenigstengedacht morden, das war Sauraus Vater, Johann Adam, Landesver-weser in Steiermark. Er war es, der sowohl seinen Sohn als denGetöteten durch seine Reden und seine Handlungsweise zum Kampfeausgehetzt hatte. Man mußte sich ja wundern, daß Leopold von Stuben-berg aus einem Beweggrund sich „emportierte", der bei dem Ilmstande,daß sein Haus ja selbst mit den Strattmanns verschwägert war, kaumin Betracht kommen konnte. Dieser Paragon, der in dem ganzenProzeß als Ursache des Streites hingestellt wird, war nur der letzteTropfen, der das Wasser zum Überlaufen brachte. Hier handelte essich um andere Sachen und da muß gesagt werden, daß Saurau, der

tz Statthaltereiarchiv Graz, Ha, 176V, III, 119.

2) Ebenda, Gutachten, 171V, Augnst 8.

") Gem. Kopeien, 22.