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zwischen den feindlichen Häusern hatten ihren Fortgang; daher erschienim Jänner 1709 eine Resolution, daß Sigmund Herr von Stubenbergsich aller Verbal- und Realinjurien gegen Hans Adam Grafen vonSanran zu enthalten habe.") Zugleich klagte der letztere über denlangsamen Fortgang des Prozesses seines Sohnes. Der junge Sanranhatte noch während des Verhöres seinen trotzigen Sinn bewiesen. Erließ sich vernehmen, er werde in Zukunft schon das Nötige vorkehren.Er wollte damit sagen, daß er an Regierung und Kammer oder an demVizekammerprokurator wegen der Inhaftierung im Schloßarreste Rachenehmen werde. Die Untersuchung hatte sich unter anderem auch deswegenin die Länge gezogen, weil die Ablieferung des Degens von Sanran ver-weigert wurde, st Man ließ das Mordinftrument dann im Kloster ver-schwinden. Der Prior erklärte, „der Degen sei vertilgt, daß kein Menschihn in Ewigkeit mehr sehen werde, es sei denn, Gott mache ein Mirakel".Nachdem der Vizehofproknrator am 26. April seine Schlußrede auf denVortrag Dr. Leißls gehalten, erstattete die Regierung am 24. Mai ihrGutachten über Sanran und am 27. Mai über Herberstein an denKaiser. Die Anklage lautete auf vorbedachten und verübten Mord undauf Hochverrat, da der Getötete sich auf der Rückfahrt aus demKonseil, demnach noch in amtlicher Tätigkeit befunden habe. Er falledaher der gesetzlichen Strafe verfallen, wobei allerdings unter einemauf mehrfache Milderungsgründe hingewiesen wird. Der Vizeprokuratorhat zweifellos die Todesstrafe im Sinne, die im Hinblicke auf tat-sächliche Mildernngsgründe, namentlich auf die aufreizende Haltung desVaters des Angeklagten, des Landesverwesers Sanran, ans ein geringeresAusmaß herabgesetzt werden durfte. Für Sauraus Schwager wurdebeantragt, daß er seiner Ehrenämter als des kaiserlichen Kammer-schlüfsels, dann seiner Regimentsratstelle entsetzt und auf zehn Jahre„in dem allhiesigen oder einem anderen Schlosse in Arrest erhaltenwerde". In dem Prozeßverfahren waren noch manche Zwischenfällevorgekommen. Sauraus Verteidiger Dr. Leißl hatte wiederholt etwaszu scharfe Worte gewählt und sah sich gezwungen, sich deswegen zuentschuldigen. Hans Adam, der Vater Sauraus, mußte wiederholt zurBescheidenheit gewiesen werden, andererseits führte auch die Witwedes Getöteten Klage über Vergünstigungen, die den Beklagten zu teilwurden. Da der Kaiser auf den Bericht der Kammerprokuratur hineine neue Kommission zur nochmaligen Untersuchung des Prozosses ein-setzte, so gab es auch in der nächsten Zeit noch Reibungen aller Art;so war z. B. Herberstein seines Hausarrestes soweit erledigt worden,daß er an Sonn- und Feiertagen die Messe besuchen konnte. Da trafes sich, daß er bei den Franziskanern mit dem Bruder des Getöteten,dem Obersten Franz, zusammenstieß, den er nicht kannte. Von einemrückwärtsstehenden Kavalier angesprochen, ob er sich Abends auf demBalle einfinden werde, sagte Stubenberg, er sei mit seinem krummen
st Statthaltereiarchiv, Expedita, IS.
2) Darüber gab es einen umfangreichen Schriftenwechsel noch im März170S, sieh z. B. Expedita zum Jahre 170S, April 3.