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Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
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meinten die Regierungsräte, Wolfs Vorschlag würde mehr schaden alsnutzen. Einzelne Gläubiger warfen die Frage der Erbeinigung aus;da mußte zunächst die Einwilligung Hans Wilhelms auf Schallaburggewonneu werden. Dieser aber protestierte in einer Zuschrift an denBischof von Freising, der Teile der Herrschaft Frauenburg erwerbenwollte, gegen den „stückweisen" Verkauf, der, wie er irrig meinte, ohneäußerste Not erfolge. „Zwar habe er sie ihn?, obgleich spät genug, an-fallen lassen; aber ich habe", schreibt er, „nicht Lust noch Mittel zumKauf. Der Vetter habe so viel von Georg den? Älteren ererbt, vonseiner Gemahlin viel erheiratet, daß er seine Schulden zahlen kann,auch ohne die Hand auf das Stammgut zu legen." Der Bischof— es mar Sigmund Herzog von Bayern — trat in der Tat vonde??? Kauf zurück.

Die finanzielle Not hatte Wolf mittlerweile gezwungen, einzelneBesitztümer zu verkaufen. An? 24. April 1650 unterzeichnete er einenVertrag, durch den er den? „woledlen und gestrengen Herrn BlasienLechner von und zu Lehenshofen und dessen Gattin Barbara, einergeborenen Khärnerin", 2) kaufweise die Untertanen der drei Amter: Georg-Hasen-Amt, Sebastian-Reitter-Amt und das Amt an? Gschaidt samtden Wenigzellern, Überländer in Miesenbach mit einen? Gesamterträgnis:an Gelddienst (steuermäßiger Gelddienst, Stiftgeld und Robotgeld)286 Gulden 3 Schilling 21 Pfennig, 27 Startin Wein-, 40 StartinMostzehnt, 7 Grazer Viertel Hafer u. s. w. überließ. Erwähnt wirdein Potingzins; bezüglich des Getreidezehnts um Pöllau wurde einbesonderer Kaufschluß gemacht. Der Steinbruch zu Wenigzell und dasForstrecht daselbst wird in Bestand gegeben. Die Untertanen der dreiÄmter geben jährlich 30 Dienstschaff (Getreide), wofür man ihnen aberfür jedes zwei Schilling bezahlt. Von? Landgericht und Burgfried amGschaidt wird gesagt, es habe seinen uralten Bezirk und sei dabeinichts strittig. Das gelte auch von den? Gericht zu Wenigzell, den?Wildbann und der Jagd daselbst. An hohen Kirchenfesten ist manbefugt, an „Unserer Lieben Frauen Berg außer Pöllau" Wacht undHut zu bestellen, um von den Krämern das Standgeld abzufordern. ImMarkt zu Pöllau liegt das Haus und der Keller, wohin zur Zeit derWeinlese das Bergrecht samt Zehnt gebracht wird. Dabei ist auch einGarten. An Hölzern ist ein Wald, genannt das Wachholz, ii? derMiesenbacher Pfarre, dann das Zellholz zu Wenigzell, die Mitter- undObergemein zu Sommersgut, endlich die Fischweide an? Walbach, ausder Lasnitz bis zun? Hasen- und Kraxenbächlein.

0 Landrecht Stubenberg, 223, Original.

2) Wie so viele andere berühmtere Adelsfamilien der Steiermark, sindauch die Lechner von Lehenshofen den? Stande der Pfleger in StubenbergischenDiensten entsprösse??. Sieh Archiv des Hauses Stubenberg (Supplement) S. 17.Dort das Inventar Jakob Lechners; von eine??? zweiten Exemplar spricht I l?v o f,Zeitschr. d. Hist. Vereins f. Steierm., VI, 94, woselbst sich aber einige grobe Ver-stöße finden. Pöllauer Gülten wurden auch an einen Johann von Lehenshofenverkauft.