Druckschrift 
Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
Entstehung
Seite
244
Einzelbild herunterladen
 

244

lichen Lehenstaxen hinaus keine Steigerung vorzunehmen, aber auchvor Bezahlung der Lehenstaxe keinen Lehensbrief hinauszugeben. Vonden eingehenden Taxen ist dein Lehenspropst ein ansehnlicher Teil- 50 Prozent — zugesichert, wofür er aber alle Kanzleiauslagen zubezahlen hat. Bei Einziehung verwirkter oder versessener Lehen wirdihm wie billig eine Rekompens zugesprochen, deren Höhe dem Lehens- ?

Herrn zu seiner Diskretion steht. Es ist begreiflich, daß das für denLehenspropst ein Ansporn ist, nach verschwiegenen oder freigewordenenLehen zu fahnden — in surawu, alles das zu tun, wozu ein getreuerLehenspropst verpflichtet ist. Georg und mit und nach ihm Wolf tatengewiß alles, um die Lehen beim Hause zu erhalten. Aber die Ein-gänge aus den Taxen waren keine sehr bedeutenden. Hält man das zudem Vorhingesagten, so begreift man die schlimme Lage, in der sichdie Herrschaft mitunter befindet.

Bereits l648 denkt Wolf an den Verkauf der alten Frauenburg.Am 18. Dezember dieses Jahres erhält er die landesfürstliche Bewilligungdazu; st da mußte zunächst eine Schätzungskommission eingesetzt werden.Der Verkauf hatte überhaupt außergewöhnliche Schwierigkeiten, diezunächst darin bestanden, daß die meisten Gläubiger „draußen imReiche und weit außer Land" weilten. Eine Schätzung, die vorgenommenworden war, hatte Wolf als eine parteiische zurückgewiesen. Äm 6. No-vember 1649 wurde eine neuerliche angeordnet. Als Schätzmeisterwalteten Eramus Wilhelm Graf von Saurau, Hans Friedrich Freiherrvon Prankh und Hans Christoph vom Rämbschüssel. Die Gläubiger ^

— zu den vornehmsten gehörte Amalia Herrin von Stubenberg, dannWolfs Schwägerin Susanna und deren Tochter Elisabeth Renatastdrängten, und Bargeld war nicht zu haben. Ein SchuldenverzeichnisWolfs aus diesen Tagen weist eine Summe von 137.170 Gulden aus.

Der glatte Verkauf von Frauenburg konnte zwei Drittel davon ein-bringen, vielleicht das Ganze, st Seiner Bittschrift entnimmt man, daß„er seine anererbten Gläubiger bei dieser geldlosen Zeit durch das GutFrauenburg befriedigen müsse, damit andere Gülten und Güter ver-schont bleiben". Wolf dachte daran, statt des Gutes Frauenburg in denErbeinigungsvertrag das Gut seiner Gemahlin, Schmierenberg, einzu-setzen. Das war aber um volle 418 Pfund geringer im Steueransatz,hatte daher höchstens die Hälfte des Wertes von Frauenburg und so

empfangen worden, fleißig zu notieren, des schuldigen und bei der Herren vonStubenberg löbl. cassada gebräuchigeu glübs niemands zu entheben, auchbei aufnembung desselben und ervolgender investierung des lehenherrn alt-hergebrachtes recht und gezimbende reputation in obacht und Observanz zunemen..."

st Statthaltereiarchiv, Graz, Exp. 1648, Dezember, Nr. 12.st Die anderen Gläubiger sind Regina Sibylla von Dietrichstein geb.Khevenhüller, Anna Potentiana Jörger geb. Hofmann, Hans Georg ChristophNarringer, Franz Balthasar Heidenreich, Stephau Wampls Erben und HansSterleggers Erben.

st Eine Schätzung aus dem Jahre 1650, Jänner 5., nennt sogar nochmehr: 139.9V7 Gulden, Landrecht Stubenberg, 22V.