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Hof in Pettau wohnte, suchten Georg und Wolf für die Erben GeorgAugustin und Otto Galt, die Söhne ihres emigrierten Vetters GeorgSigismund, um die Belehnung mit dem Niederhof und dem HausWurmberg an. st Die alte Erbeinigung ließen beide am 12. September1637 von Ferdinand III. bestätige::/) Als Georg am 21. Mai 1639starb, fielen seine Güter an Wolf, freilich nicht ohne bedeutende Lasten,die zunächst die wittibliche Unterhaltung Snfannens und die Mitgiftihrer Tochter betrafen. Auch den Anforderungen, die seitens des geld-bedürftigen Hofes an das Haus Stnbenberg gestellt wurden, konntesich Wolf nicht entziehen. Im Jahre 1638 schuldet ihm der Kaiser10.000 Gulden. Von diesem erhält er an: 13. Juni 1643 „in: Hin-blick auf seine hochgeehrten Vorfahren und die von diesen geleistetentreuen, annehmlichen und nützlichen Dienste" das „Wohlgeboren", dannin: Laufe der nächsten Jahre Vergünstigungen für seine Bürgerschaftenin Kapfenberg, Mureck und Weiz, für seinen Sohn Wolf an: 5. Septem-ber 1653 eine überzählige Regimentsratsstelle, die ehestens durch eineordentliche ersetzt werden soll. Schließlich wird ihn: selbst die Geheim-ratswürde zu teil. In landesfürstlichen: Dienste verweilte er — ohnehiefür eine Entlohnung zu erhalten — 16 Jahre, von 1618 bis 1634.Auch im Landesdienfte ist er seit 1630 als Verordneter/) in schwierigenZeiten auch als Kriegsrat tätig/) Als Verordneter erscheint er z. B.an: 5. Februar 1631 bei der Weihe der neuerbauten Landhanskapelle/)Wenn die Landschaft einen Vermittler beim Kaiser braucht oder jemanden,der in ihren: Namen dem Kaiser „mit etlichen tausend Gulden fucurrierenwill", wird Wolf ausgewählt. Wiederholt verrichtet er namens derLandschaft Geschäfte bei::: Kaiser und gibt ihm dieser entsprechendeSchadlosverschreibungen. So ist er noch durch die ganzen Vierzigerjahrein: Interesse des Landes tätig.
In den Jahren 1647—1649 hat er als Kriegskommissär in Ober-steier die Verpflegung „der Kriegsvölker" zu leiten. Von seinen: An-sehen bei Hof spricht auch der Umstand, daß er zu verschiedenen streng
sich noch eine Urkunde vom 23. Juli 165b, in welcher Johann Lukas MaschwanderFreiherr von Schweinau und seine Gemahlin Margarete Jakobine an JohannMaximilian Grafen von Herberstein die Besitzung Stubenberg um 8600 Guldenund IVO Taler Leihkaus verkaufen. L. VIII, I 1, Nr. 362.
>) Kopie (ebenda: vom v. September 1637. Der Besitz Franzens ist in:Inventar, Landrecht Stubenberg, 223, vom 2V. September 1636 vermerkt. Esist: 1. das Freihaus in Pettau, 2. ein Weingarten in Stattberg, 3. ein Hof zuSteindorf, 4. das Amt daselbst, 5. Amt Neudorf, 6. der Hirsezehnt „enhalb"der Peßnitz zu Prüggldorf, 7. Gebernigdorf, 8. Gerlenzendorf, 3. Lorenzendorf,1V. Klapendorf, Ii. Schlam und Salmannsdorf, 12. Straßganzen im oberenDraufeld, 13. bis 25. Getreidezehnte, 26. Bergrecht,st Landrecht Stubenberg, 216.
st „An heut dato (1636, Februar 13.) ist Herr Wolf, Herr von Stuben-berg anstatt des Herrn Otto Heinrich Freiherrn zu Herberstein installiert worden."Landes-Archiv, Verordneten-Protokoll, 1636. Die Verordnetenstellen waren damalsbesoldet. Sieh 1631 zum 2. Juni,st Seit 1631.st Registratur.