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Seine Verwaltung war eine so ungenügende, daß die nächsten Ver-wandten Einsprache dagegen erhoben. Vom Erzbischof Hans Jakobvon Salzburg erhielten die Brüder die Belehnung mit dem Niederhofin Pettau.st Der erste, der aus das väterliche Erbe hin Schuldenmachte, war Daniel; die Summen, die er brauchte, wurden von Oberst-kämmerer Wols dargeliehen, st Wilhelm und Kaspar waren mittlerweilein der Fremde, wo sie ihre Ausbildung gesucht hatten, gestorben. DerHausbesitz wurde nun am 7. November 1589 derart geteilt, daß derJüngste, Georg Sigismund, dem die erste Wahl zustand, Ebensseld,Hans den neuen und Georg den alten Stock des Schlosses Wurm-berg, Daniel das Freihaus in Graz und die Gülten im Mürztal undFranz den Niederhof samt Zugehör und wie Hans und Georg auchden entsprechenden Teil an Gülten erhielt. Daniel hatte eine Herrengültvon 140, die übrigen Brüder von 178 Pfund 1 Schilling Istz Pfennigs)Wenn einst der Vater mit einer siebenmal höheren Gült nicht seinAuslangen fand, wie sollten die Söhne, die von dem schmal gewor-denen Erbe noch für die wittibliche Unterhaltung der Mutter und dieApanagen der Schwestern sorgen mußten, auskommen? Der Vertragvom 7. November 1589 setzte fest, daß die Steuerrückstände des Vatersvon allen Söhnen getragen und Hans am Bacher, das um 13.000 Guldenan Paul Tiburtius Heinecker verpfändet war und dessen Pfandschast 1591ihr Ende erreichte, abgelöst, die Rechnungen ihrer in der Fremde ge-storbenen Brüder bereinigt und das umverteilte grobe Geschütz auf Wurm-berg gelassen werden sollte.
In der Kirche zu Wurmberg sollte ein evangelischer Geistlicherbestellt und von allen Brüdern erhalten werden. Unter diesen ent-ledigte sich zuerst Daniel, der sich dem Militärstande widmete, seinesBesitzes. Am 1. Jänner 1590 bittet er die Verordneten, seine ihm alsordentliches Erbteil zugefallenen Gülten Wolf dem Älteren, den: ersie verkauft habe, zuzuschreiben. Die den Brüdern nach dem TodeHansens zugefallene Gült von je 59 Pfund 3 Schilling 1 Pfennig über-trugen Daniel und Georg Sigismund an Franz.st Die schlechte Wirt-schaft Franzens führte dazu, daß er, außer stände, die Steuerschuldenzu zahlen, den Oberstkämmerer Herrn Wolf bat, ihm seinen Anteilam Hause in Graz abzukaufen, was dieser mit Rücksicht auf die un-geklärten Zustände im Hause Wurmberg zunächst ablehnte. Und mitGrund, denn kaum hatte er von Daniel die wertvollen KapfenbergerGülten erworben, als Frau Magdalena mit Ansprüchen auftrat, diesie auf den Besitz der Söhne habe; Wolf war genötigt, sie um diebedeutende Summe von 1200 Gulden abzulösen. Im übrigen schloßsie am 14. Jänner 1594 mit den Brüdern eine neue Übereinkunft, derdie Bezahlung der Bezüge ihrer Töchter neu regelte, in dem die drei
U Salzburg, 1584, Juni 15. Kopie, Stubenberg-Archiv,st Ebenda, 9/49.st Stubenberg-Archiv, S/15.
st Steierm. Landesarchiv, Gültenausstandbuch, 17, 579.