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Wenn wir, an dieser Stelle angelangt, einen Vergleich über dieGröße steirischer Großgrundbesitze machen, wie dies in der GeschichteWolss des Älteren versucht wurde, so ergibt sich in den Herrengälten nach den Anschlagbüchern folgendes Schema, das dem Jahre 1583angehört:
Pfund
Schilling Pfennig
1. Stubenberq (beide Linien)
5734
5
244/2
2. Admont
3689
—
—
3. Neun
947
6
5
4. Stift Seckail
1629
7
144/2
5. Besitz des Erzbistums Salzburg in Steier-
mark
2464
1
26^
6. Hofmaun (die Könige im Ennstal) . .
1614
5
7. Saurau
1232
4
16^2
8. Herberstein
1212
4
16^2
9. Dietrichstein
592
4
29
10. Liechtenstein
376
7
15
11. llnqnad Erben
159
1
IV-
Der Besitz des Hauses Liechtenstein ist übrigens schon an die„Neumannin" gekommen, so daß seine Rolle in Steiermark aus-gespielt ist.
In dieser Zeit hatte es den Anschein, als würde der St.-Lambrechterals Pfand an Stubenberg gekommene Besitz diesem Hause dauerndverbleiben. Am 14. Dezember bat Abt Johann den Obristkämmerer:er möge die Veitsch noch länger behaltend) Auch aus MontfortschemBesitz ging noch einzelnes an Stubenberg über. In der älteren Liniewurde zugleich zwischen den beiden Brüdern Friedrich und Georg Hart-mann ein Vergleich dahin gehend geschlossen, daß Georg HartmannStubeck und Friedrich Gutenberg erhält, das Hans in Graz beidengemeinsam ist. Als Friedrich im Jahre 1590 sich außer Land begab,überließ er Gutenberg an Wolf in Bestand; vier Jahre später über-gibt Friedrich Gutenberg in gleicher Weise an seinen Bruder Rudolf.Im Jahre 1595 ist Humel Friedrich allein zugeteilt.
Ist die Entwicklung der Kapfenberger Linie im ganzen 16. Jahr-hundert eine vielverheißende gewesen: von der Wurmberger konnte mannicht dasselbe sagen.
Es war kein unbedeutender Besitz, den Balthasar II. von seinemVater ererbt hatte. Eine Herrengült von 1252 Pfund setzte ihn ineine Reihe mit den reichsten Herren des Steirerlandes. Nicht umsonstaber hatte schon der biedere Wolf Eugelbrecht von Auersperg darausaufmerksam gemacht, daß Balthasar etwas „zehrlich" sei und ihm einereiche Hausfrau gewünscht. Der Kinderreichtum (er hatte aus seinenzwei Ehen nicht weniger als vierzehn Kinder, von denen ihn elf über-
i) Orig.-Pap., Archiv Nechelheim.