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Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
Entstehung
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der Steuerbehörden, die in jener Zeit weniger rücksichtsvoll waren alsheute, weiß Wolf sich zu wehren und die Landesverordneten müssen ihmdie Erklärung abgeben, „daß er als ein getreues ansehnliches Mit-glied zu rechter Zeit und Weil seine Steuern in's Einnehmeramt er-legt habe". Bei so hohen Steuerauslagen kann trotz der bedeutendenEinkünfte, die Wolf aus seinem Amte bezieht und die aus den Kammer-büchern ersichtlich sind — im Jahre 1587 betragen sie 12.000 Gulden —nicht an neue Gütererwerbungen gedacht werden. Man muß zufriedensein, wenn man den alten Besitzstand erhält und ihn bei passenderGelegenheit um kleinere Stücke vergrößert; es handelt sich da mitunterum Gültenzuschreibungen von vier Schilling bis zu zwei Pfund. Einegrößere Erwerbung bestand in zwei Lehensstücken zu Übelstein unter-halb Bruck, die durch das Absterben des Letzten vom Namen undStamm der Perneck, an den Landesfürsten gefallen waren und diesernun, sobald sie von der Witwe Hansen Pickels gelöst waren, am19. April 1582 an Wolf verlieh, st Am 20. Jänner des folgenden Jahresbestätigte Karl II. ihm und seinein Hause alle von seinen Vorfahrenverliehenen Freiheiten, st Bis zu Ende der Achtzigerjahre hatte Wolfdie Oberaufsicht über die Vermögensverwaltung für die Söhne nachseinem Bruder Hans zu führen. Von diesen waren 1588 nur nochRudolf, Friedrich und Georg Hartmann am Leben. Am SonntagTrinitatis (12. Juni) teilen sie nach erlangter Volljährigkeit ihr Erbenach dem Rate ihres Oheims dermaßen, daß Rudolf Neustadt inBöhmen samt dem noch jüngst von ihrem Gerhaben gekauften GuteTschermnep, Friedrich und Georg Hartmann Steiersberg, Gutenbergund Stubeck nebst dem Pfandschilling „die Humel" in Glatz er-halten sollen, von dem Rudolf alljährlich 800 Taler zu bekommenhat. Da jeder der beiden jüngeren Brüder noch nicht so viel hatals Rudolf, hat er 12.000 Taler herauszuzahlen oder mit fünf Prozentzu verzinsen. Das Freihaus in Graz bleibt den jüngeren Brüdernallein.")

An demselben Tage wurde noch eine zweite Erbschaftssache er-ledigt. Der Bruder des Obristkämmerers Wolf, Friedrich, war, ohneKinder zu hinterlassen, am 13. Februar 1575 gestorben. Von demErbe fiel die eine Hälfte an Wolf, die andere an die genannten Söhnedes zweiten Bruders Hans. Wolf, der als der jüngere Bruder desErblassers „die Wahl und den Aufgriff" hat, erhielt die HerrschaftFrauenburg, die Söhne Hansens Stubeck; da dieses aber mehr Gültenhat als Frauenburg, erhält Wolf Entschädigungen aus der HerrschaftStubeck. st An demselben Tag endlich geben die drei Brüder ihremOheim und Vormund für seine Vormundschaft die wohlverdienteEntlastung.

') Orig.-Perg., steierm. Landesarchiv. Kopie im Stubenberg-Archiv, 40/277.st Original, steierm. Landesarchiv. Kopie, steierm. Landesarchiv, 4591a.Aber die Jnserte sind vielfach falsch.

") Original, steierm. Landesarchiv,st Desgleichen.