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Genealogien nennen sie fälschlich Sabine Dorothea, von einer solchenwissen die Urkunden nichts.
Andre hatte nach dem Tode seines Bruders Otto seinen Sitz inGutenberg genommen und besaß zugleich mit seinem Bruder, demDomherrn Balthasar, auch die Herrschaft Frauenburg, auf die auchWolfgang Ansprüche hatte. War Andre in jenen Tagen durch den„Landfall" wegen verbotener Weineinfuhr in eine schwierige Lage ge-kommen, so blieb auch die ungarische Erbfolge nicht unbestritten. Eineganze Reihe ungarischer Familien meldete sich, um das Ganze oder umeinzelne Teile in Besitz zu nehmen: die Erdödp, Graf Georg vonZagorien, Johannes von Bornemisza, Margarete, die Witwe WilhelmBanmkirchers, endlich auch Barbara, die Witwe des Grafen Johannvon St. Georgen.^)
Andre von Stnbenberg starb spätestens in den ersten Monatendes Jahres 1502, wahrscheinlich in den letzten Monaten 1501, dennschon in einer Urkunde vom 8. Mai 1502 verträgt sich Margarete vonKaniszai, Witwe nach Wilhelm Baumkircher, mit ihrer Tochter Barbaraund deren nunmehrigein Gemahl Sepfried von Polheim über einigeAusstände, die ihr von Jörg Baumkircher und Andre Stubenbergseligen Angedenkens, unbezahlt geblieben warenJ) und am l. Junistellt Barbara ihrem Gatten einen Schuldbrief von 1000 Pfund Heirats-gut aus. 2) Die in Barbaras Händen befindlichen, auf Kaisersbergbezüglichen Besitztitel der Baumkircher folgte der Polheimer an Balthasarvon Stubenberg leihweise aus.!) Her Stubenbergische Besitz Andreswar seinem Bruder, dem Domherrn Balthasar, zugefallen, der sich un-verzüglich mit seinein Vetter Wolsgang auseinandersetzte. Barbara vonPolheim wurde im Jahre 1511 wiederum Witwe. Schon war aberihre Tochter Magdalena zu ihren jungfräulichen Jahren gekommen: am6. Jänner 1512 überträgt ihre Mutter Barbara die Ansprüche auf' dieHinterlassenschaft ihres Gatten auf Wilhelm von Graben, der nachherder Gemahl ihrer Tochter Magdalena geworden ist.^) Nicht unmöglich,daß sie damals selbst an eine Vermählung mit Wilhelm von Grabendachte: denn der Witwenstand bekam ihr nicht. Sie vermählte sich mitVeit von Fladnitz, dem sie ihre Rechte auf Schlaning übertrug undder sich nun auch Freiherr von Schlaning nannte. In Gemäßheit deralten Erbeinigung im Stubenbergischen Hause hätte sie Gutenberglängst an die berechtigten Besitzer ausfolgen sollen: sie weigerte sichaber, Herrschaft und Siegel Andres auszufolgen, und zwar unter den?Vorwande, „daß sie von Andre eine Tochter habe". Barbara verlegtenun den Schauplatz ihrer Tätigkeit nach Schlaning; dagegen nahm ihrSchwiegersohn Wilhelm von Graben ihre Airsprüche auf Gutenberg auf.Aus einem interessanten Schreiben Wolfgangs von Stubenberg an den
tz Ebenda, Fasz. 2VV, Nr. O. 1,. 21. 112, XsorsKistr., XI. 3.2) Steierm. Landesarchiv, Stubenberg-Archiv, 4/13.ch Ebenda.
ch Orig.-Urk., ddo. 1502, Juli 29. Ebenda,ch Orig.-Perg., steierm. Landesarchiv.