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Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
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schulden voll bezahle. Diese Schulden scheinen sich, wenn wir einenSatz der noch erhaltenen „Abred" richtig deuten, auf die stattlicheSumme von 32.000 Gulden belausen zu haben. Aus dieser der Ver-einbarung vorhergehenden Urkunde sind noch einige Sätze beachtens-wert: Hans erwartet, daß sein Vater ihn in der Rechtsführung nichtbeirren, sondern sie dadurch unterstützen werde, daß er ihm alle not-wendigen Rechtsurkunden zur Verfügung stellt. Der Kaiser werde an-zugehen sein, Herrn Leutolden gegen jedermann „Schübe" in die Land-schranne, ins Hof- und Judenrecht zu geben.

Da nach der vorgehenden Vereinbarung ein Schuldbrief über32.000 Gulden ausgestellt ist, so soll dieser „von beiden Herrn" imStifte Renn niedergelegt und für den Fall, daß Hans ohne männlicheLeibeserben stürbe, an Leutold oder seine Söhne ausgefolgt werden.Leutold soll schon jetzt den Brief wegen des Leibgedingschlosses Mantrachherausgeben und den Gegenbrief nehmen, auch alle Geldbriese vonseiner Mutter, die aus Leutolds Sohn Herrn Friedrich kanten und dieUrkunden, die Hansens Güter betreffen, ausfolgen. Sollte nach dieserVereinbarung Leutold in die Lage kommen, von den Gütern etwasveräußern zu müssen, so soll dies durch Herrn Hans geschehen, des-gleichen soll dieser seinen Vater nicht irren, falls er Gelder zur Be-zahlung der Schulden einbrächtet) Wie schwierig die finanzielle LageLeutolds wurde, ersieht man daraus, daß er sich genötigt sah, an denPfleger von Kapfenberg, Hans Pucher, Gülten und Güter in der Höhevon 1500 Pfund zu verkaufen. ^)

In dem Streite gegen den Vater behauptete Hans sein Recht.Die Sitzung des Hofgerichtes tagte zu Wiener-Neustadt am 12. No-vember 1463. Leutold berührte es schmerzlich, daß es so weit ge-kommen; als sein Anwalt verlauten ließ, der Vater wäre bereit, sich,wie es unter Verwandten üblich ist, friedlich mit dem Sohne zueinigen, dazu bedürfe man keines Gerichtes, ließ Hans erwidern: dasseien leere Wortes) Es sei nun Zeit genug verflossen und das mütter-liche Erbe ihm noch nicht eingeantwortet. Ohne Opfer ging es freilichtrotz seines Erfolges auch für Hans nicht ab. Nicht genug daran, daßer sich verpflichtete, alle von seinem Vater gemachten Schulden zu be-zahlen^) und sich bezüglich der Rückstände mit seinen Gläubigern zueinen: jetzt hat er auch — gewiß unter dem Zwang der Verhältnisse —das Vermächtnis bestätigt, das seine Mutter einstens gegen Kaiser

tz Kopie, Pap., steierm. Landesarchiv, 6974a, k. Leider ist das Originaldieses Stückes nicht erhalten, was zu bedauern ist, weil die Kopie unzweifel-haft Fehler enthält. Daß ein Original auf Pergament vorhanden war, ent-nimmt man dem Stubenbergischen Archivverzeichnis vom Jahre 1SV4. SiehLoserth, Das Archiv des Hauses Stubenberg, S. 92, B. 2 u. B. 3.

2) Orig.-Perg., steierm. Landesarchiv, 6977a, Not.-Bl. IX, 384. Aller-dings mit Vorbehaltung des Rückkaufes.

") Kopie, steierm. Landesarchiv, 6993 a.

0 Apo fielen, VIII, 266; Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Rep. 24,Fol. 433.

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