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Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
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reichen, auf Lebenszeit innehaben. Es handelte sich bei diesem Anlaßnicht bloß mn Heimsteuer und Morgengabe. Gleich den regierendenHänsern schließen die hervorragenden Ädelsfamilien Erbverträge mit denHäusern, zu denen sie in Verschwägerung kommen und suchen solcher-gestalt den Besitzstand ihrer Familien zu sichern und zu mehren. Dakönnen Adelsfamilien zu einer wirtschaftlichen Entwicklung gelangen,die dem Landesfürsten gefährlich wird, und wir zweifeln nicht, daßdas Vorgehen Friedrichs III. gegen einzelne Adelsfamilien und diemerkwürdigen Verträge, die er mit ihnen abschloß, in dem Mißtrauenbegründet waren, daß solche Familien dem Beispiel der Grafen vonCilli folgen könnten. Der Erbvertrag zwischen den Häusern Perneckund Stubenberg bindet den Besitz des Herrn Erasmus von Perneck.Wilhelm von Perneck und der Mannesstamm des Hauses erbt ihn,darf ihn aber nicht verkümmern, und wenn der Mannesstamm erlischt,fällt der Besitz an Anna und ihre Erben, st Das mußte dann in Ver-bindung mit dem alten Kapfenberger Besitz ein großes, zusammen-hängendes und darum leicht zu verwaltendes Herrschaftsgebiet aus-machen. 100 Jahre später wird um dieses Pernecker Erbe ein langerStreit geführt: die Genesis liegt in diesen Verträgen. Sie habender Frau Anna unmittelbar schon großen Gewinn gesichert, wie denBesitz der Feste zum Stein samt Zugehör, Schloß Perchtoldstein undeine ganze Reihe von Kaufbriefen. Die vielen nachbarlichen Zwistig-keiten der beiden Häuser hörten nun auf. Frau Anna nahm die Ver-waltung ihres — vielleicht auch das Vermögen ihres Gatten — in ihrekräftigen Hände. Ihr Gemahl mar nämlich durch die Pflichten seinesAmtes oft verhindert, die Interessen des Hauses in wünschenswerterWeise zu vertreten.

Hans von Stubenberg stand schon vor dem Antritt der selb-ständigen Regierung des Herzogs und späteren Königs und KaisersFriedrichs III. (IV.) zu diesem in nahen Beziehungen. Schon 1435 warer Landeshauptmann in Steiermark. In diesem Amte finden wir ihn inzahlreichen Urkunden. So gibt er am 5. Dezember 1435 als GerhabLeonhards von Liechtenstein, mit dem die jüngere Linie des sibirischenHauses Liechtensteiu erlosch, dem Moritz Steinacher einen Lehens-urlaub, st fertigt als Landeshauptmann am 3. Juni 1436 dem Anwaltdes Klosters Paradeis in Judenburg bezüglich einer Alm am Lercheckeinen Schirmbrief aus st uud wird als Landeshauptmann noch in denfolgenden Jahren bis 1452 erwähnt.

Eine siebzehnjährige Wirksamkeit als Landeshauptmann kannzweifellos schon an sich als ein Beweis für das hohe Vertrauen gelten.

st Orig.-Perg., steierm. Landesarchiv, 5440, Not.-Bl. 346. Als nach demAussterben des Mannesstammes der Perneck ein Prozeß um die Erbschaftentstand, hat Wolf, Herr von Stubenberg, das gesamte auf die PerneckscheErbschaft bezügliche Aktenmaterial zusammenschreiben lassen. Es befindet sichjetzt im Band 211, Landrecht Stubenberg des steierm. Landesarchivs,st Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Rep. 24, Fol. 349.st Kopie, Pap., steierm. Landesarchiv, 5501 v.

Lo serth, Gesch. d. altstetr. Herren- u. Grafenhauscs Stubenberg. g