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einzelnen Phasen nicht. st Man weiß nur, daß es zu einem Kompromißkam: Am 21. Juli 1401 erklären Hans und Heinrich von Liechten-stein als Vertreter ihres minderjährigen Vetters Hertlein, sich in dessenAnsprüchen an Elisabeth von Puchheim, der Entscheidung ihres unddes von der Gegenseite gewählten Schiedsrichters, des österreichischenLandmarschalls Ulrich von Dachsberg und Friedrichs von Stubenbergsügen zu wollen, st Der Schiedsspruch wurde am 29. August 1401 zuWien gefällt. Elisabeth von Stubenberg erhält danach als Entschädi-gung für das Haus zu Zistersdorf das öde Haus, den Stalhof undden Baumgarten samt einem Anteil an einem Weingarten, bestehendin 193 Pfund 80 Pfennig. Hans von Stubenberg soll außerdem fürseinen Anteil an dem Teiche zu Hannad,st für das Urbar zu Zisters-dorf und andere Giebigkeiten von dem Gericht daselbst Entschädigungzu Alberndorf und Pullndorf erhalten. Der Streit über die gemeinsameHerrschaft und Stadt Feldsberg ist durch Schiedsrichter auszutragen.Den Liechtensteins ist ihr Anteil an Feldsberg unmittelbar einzuräumen.Der Ausspruch des Schiedsrichters war Elisabeths Ansprüchen nichtgünstig und der Streit ging sonach weiter; denn nichts als die Morgen-gabe, Heiratsgut und was sie sonst erweisen konnte, wurde ihr zuge-teilt und über einzelne Streitsachen sollte erst noch das Gericht, derHerzog und die Landesversammlung angerufen werden/) — Am20. Dezember 1402 schenkte Elisabeth ihrem Gemahl ihre gesamte Habe,unter dieser nicht bloß ihren Erbanteil nach ihrem Vetter Heinrich vonRauhenstein, sondern auch alle ihre im Streit gegen die Brüder Hansund Heinrich von Liechtenstein und deren Vetter Hertlin aus Nikolsburgbehaupteten Rechte. Bei ihren Lebzeiten darf er allerdings nur mitihrem Willen schaffen, nach ihrem Tode aber fällt alles an ihn undihrer beiden Leibeserben. Stirbt er dagegen vor ihr, so fällt allesan sie zurück/) Hans von Stubenberg "befand sich wiederholt in derLage, dem Herzog in seinen Geldnöten auszuhelfen/) Dafür hatte ihmHerzog Albrecht IV. 300 Pfund auf die Maut zu Werfenstein undebensoviel auf jene von Stein verschrieben. Jetzt verzichtete er auf die600 Pfund, erhielt dagegen von Herzog Wilhelm auf Lebzeiten200 Pfund jährlich aus den genannten Mauten angewiesen. DerProzeß mit dem Hause Liechtenstein-Nikolsburg ging mittlerweile weiter.Es war zu verschiedenen „Kriegen, Stößen, Zusprächen und Mis-helligkeiten" gekommen. Endlich beschlossen beide Parteien am 5. Septem-
tz Ilm 6. April 1400 verbürgt sich Czenk von Drahotusch für sich undseine Anhänger, daß er wegen Gefangennahme seines Dieners Watzlaw vonKossetitz und des Bürgers Hablein weder an Hans von Stubenberg und dieSeinen noch an die Stadt Feldsberg einen Anspruch erhebe. Original, steierm.Landesarchiv, 4010, Not.-Bl. IX, 253.
9 Orig.-Perg., steierm. Landesarchiv, 4054, Not.-Bl. IX, 254.
st Falke, S. 420.
st Ebenda S. 421.
st Orig.-Perg., steierm. Landesarchiv 4098, Not.-Bl. IX, 255.
st Original, steierm. Landesarchiv, 4225, Not.-Bl. IX, 274. Am 25. Mai 1410erhält er von der Herzogin Johanna für eine Schuld von 200 Pfund dasHarnaschhaus „gegenüber den Augustinern". Kopie, steierm. Landesarchiv, 4421a.