ber 1406 die Herstellung des Friedens. Die Schiedsrichter Friedrichvon Wallsee, Heinrich von Zelking, Kaspar von Starhemberg, Friedrichvon Stnbenberg, Burkhard von Winden und Hans von Ebersdorfbrachten ihn derart zu stände, daß die Liechtensteins an Elisabethvon Stubenberg 1700 Pfund Wiener Pfennig auszahlten; sie mußtensie nach dem Inhalt ihrer Briefe bei allen: ihrem Besitze lassen, aus-genommen den, den sie ihr schon früher abgelöst hatten; sie hat da-gegen die Vogtei aus Falkenstein aufzugeben. Die Gefangenen sindbeiderseits freizulassen und ihrer Schätzungen zu entledigen, endlichdie der Kirche und Kapelle zu Falkenstein zugefügten Schädigungenwieder zu ersetzen.') Mit diesem Vertrag war der Prozeß zwischen denbeiden Häusern noch immer nicht endgültig beigelegt. Es hängt damitder Schadlosbrief Hansens von Stubenberg an seinen Vetter Friedrichzusammen, der ihm Bürge geworden war gegen die Liechtensteinsum 900 Pfund Pfennig, die Hans binnen einen: Jahre nach den:Tode seiner Gemahlin an diese zu bezahlen hat.^) Danach mußwohl Elsbeth in jener Zeit gestorben sein. Hans überlebte sie nochfünf Jahre. Wir wissen nicht, ob er noch eine zweite Ehe einging.Er wird erwähnt in einen: Gerichtsspruch von 10. Dezember 1408gegen Reinprecht von Wallsee wegen 1000 Pfund Heiratsgut/) eineAngelegenheit, die Otto von Stubenberg, Reinprechts Schwager, betraf.Wir finden ihn dann unter den Mitgliedern des Drachenordens, den:auch Erzherzog Ernst an: 16. Februar 1409 beigetreten war.Z DieserOrden war von König Siegmund von Ungarn gestiftet worden undverpflichtete seine Mitglieder zum Kampf gegen die Ungläubigen unddie Feinde des Reiches, zur Aufrechthaltung des Friedens, zur Ver-teidigung des Thrones und der Verfassung des Reiches. Am 13. Mai1413 war Hans von Stubenberg bereits gestorben, denn an diesemTage bestimmen seine nächsten Blutsverwandten, das sind seine OheimeOtto, Jakob und Wülfing, daß ihr Vetter Friedrich von Stubenbergdas Haus Mureck so lange innehaben soll, bis sie selbst das Testamentdes Verstorbenen ausgeführt hätten. Danach soll man ihm ein ehr-bares Leichenbegängnis veranstalten, dann eine tägliche Messe für ewigeZeiten in der Pfarrkirche zu Kapfenberg stiften, was bis 11. Novemberzu geschehen habe. Wir erfahren aus dem Vertrag noch, daß Hansauch in Windisch-Büheln Besitzungen innehatte, die „des von Wal-see" gewesen waren. Zu ordnen waren nur noch die Ansprüche desHauses Puchheim auf die Heimstener Elsbeths, die ihrem Geinahl in:Tod vorangegangen war. Dies geschah am 26. April 1414 zu Liechten-
'.) Not.-Bl. IX, 277, Nr. 335.
0 Ebenda S. 294, Nr. 34V. Dazu gehört eine Urk. vom^l.7. Juli 14V8im Haus-, Hof- und Staatsarchive zu Wien, wonach Hans von Stubenberg inseinen: Streit mit den Liechtensteins:: auf Herzog Leopold als Schiedsrichterkompromittiert. Rep. 24, Fol. 283, und Aposielen, VIII, 272.
6) K. k. Staatsarchiv, Kopie, 3. Sieh Kopie, steierm. Landesarchiv, 4364 ä.
0 Kurz, Osterreich unter König Albrecht II., I, 291. Sieh Muchar,VII, 106.
2) Orig.-Perg., steierm. Landesarchiv, 4523; fehlt im Not.-Bl.