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Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
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Hans war mit Elisabeth von Puchheim vermählt, der Witwenach Johann von Liechtenstein, jenem mächtigen Hofmeister HerzogAlbrechts IV,, dessen tragischer Sturz jeuer Zeit großes Aussehenmachte. Sie war des Liechtensteiners dritte Gemahlin gewesen. Außerihrer Mitgift hatte sie einen Anteil an Stadt und Herrschaft Felds-berg von ihrem Vetter Heinrich von Rauhenstein ererbt, diesen aberfreiwillig dem Herzog zu Lehen ausgetragen (1395). Wie man sagte,hatte der Liechtensteiner ihr vor feinem Tode noch einige Liechten-steinische Güter vermacht, auf die sie nun Ansprüche erhob. Im Jahre1398 Witwe geworden, hatte sie das Jahr darauf dem Stubenbergerihre Hand gereicht und ihm neben ihrer stattlichen Mitgift auch ihreErbansprüche zugebracht. So übergab sie ihm am 5. Juni 13992000 Pfund Wiener Pfennig, von denen 800 ihres rechten Satzesauf Feldsberg waren. Den Rest erhält er zur Anlage. Stirbt sie ohneLeibeserben vor ihn?, so verbleibt ihm die lebenslängliche Nutznießung.^Auch auf den Mitbesitz der Herrschaft und des Schlosses Feldsbergerhob sie Ansprüche und es hat den Anschein, daß ihr nunmehrigerGatte sich des Schlosses bemächtigte. Die reichen finanziellen Mittelerlaubten es diesen?, die Herrschaft, Feste und Markt Mureck(sieh Abb. Nr. 12) „mit Dörfern, Dorfstätten, Bauern, Huben,Hosstätten, Suppen, Acker??, Wiese??, Holz, Feld, Wald, Mann-schaft und Gericht diesseits der Feistritz, die da rinnet vor Fürsten-feld", von dem Grafen Hermann von Cilli, Hansens Schwager, umden Betrag von 9000 Pfund guter Wiener Pfennige, den er foforterlegen konnte, zu erwerben. Der Kauf wurde am 31. Juli 1401 zuWien vollzogen. 2) Zur Herrschaft Mureck, die fortan im Besitz desHauses Stubenberg verblieb, gehörte noch der Turm zu Trutzenausamt Zugehör. Der neue Besitz war freies Eigen. Mureck war vordemEigen derer von Kranichberg und erst an? 28. August 1386 durch Kaufan die Grafen Hermann und Wilhelm von Cilli gekommen.^) Zu diese???Besitz erhielt Hans noch am 10. März 1403 von Herzog Wilhelm denWildbann um Weinberg dieshalb der Sast (bei Mureck), doch nur aufWiderruf. Einem Versprechen gemäß verlieh Albrecht IV. an Jörgvon Puchhein? und Hans von Stubenberg die durch den Tod Jörgsvon Wallsee erledigten Lehen, wobei allerdings auch noch Härtel vonPottendorf berücksichtigt werden mußte. Z

Mittlerweile hatten sich die Liechtensteins wider die AnsprücheElsbeths von Stubenberg gewappnet. Wir kennen den Streit in den

0 Orig.-Urk. vom obigen Datum, steierm. Landesarchiv, 3382 und 4030,Not.-Bl. IX, 352. Zur Sache sieh Falke, Geschichte des sürstlichen HausesLiechtenstein, I, 363, 420.

2) Kopie, steierm. Landesarchiv, 4055 Siegler, Graf Friedrich vonOrtenburg, Popel von Weitenstein, Haidt von Stein. Der Originalkaufbrief wirdnoch im Landrecht Stubenberg 220, Inventar Johanns von Stubenberg, Ab-schriften in? Repertorium 1732, August 11., unter Nr. 13, Landrecht Stubenberg,215, erwähnt.

ch Schmutz, Hist. Topograph. Lexikon, II, 395.

4) Kopie, steierm. Landesarchiv 4055 a.