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Beachtung verdient die in Murau am 21. Dezember dieses Jahres aus-gestellte Urkunde, in welcher Ott und Rudolf von Liechtenstein mitWülfing einen Vertrag abschließen, daß, wenn ihnen zugehörige „Edel-leute" sich gegenseitig verheiraten, die Kinder aus solchen Ehen unterden beiden Häusern geteilt werden sollen.') Bald nachher muß Wülfinggestorben sein.") Wenn seine Witwe Osfmei am 1. Mai 1326 mit demRat und der Zustimmung Ottos von Liechtenstein Gülten im Wertevon 12'/s Mark Silber an das Gotteshaus zu Stainz versetzt/) sodarf man wohl annehmen, daß von diesem Gelds zunächst die Be-gräbniskosten für ihren verstorbenen Gatten bestritten worden sind.Mit Rat und Zustimmung Ottos von Liechtenstein. Das besagt zweifel-los, daß der Liechtensteiner dem Verstorbenen noch über das Grabhinaus seine Treue bewies, indem er sich der Vormundschaft für dieHinterbliebenen unterzog. Aus einer Urkunde seiner Söhne entnehmenwir, daß Wülfing „an seinen letzten Zeiten" dem Stifte Neun 10 MarkGülten vermachte.Z Dort dürfte er wohl bei seinen Ahnen die letzteRuhestätte gesunden haben. Die Jahre Wülfings waren für den Be-stand des Hauses insofern kritisch, als dieser für längere Zeit alleinauf den Augen Wülfings beruhte — ein Zustand, der seine Analogieim 19. Jahrhundert fand, in einer Zeit, da Graf Joseph für längereZeit der einzige männliche Sprosse des Hauses gewesen ist.
Zehntes Kapitel.
Die Brüder Friedrich» Ulrich und Otto
von Stubenberg.
Ernmcrnng und Verschärfung der Erbcinigung. Wnppenbesscrungdurch Herzog Albrccht II. (der „goldene Poschcn" von Pfirt).
Die Aufgabe, die dem Vormund der Kinder Wülfings, HerrnOtto von Liechtenstein auf Murau, zugefallen war, gestaltete sich wegender verwickelten Befitzverhältnisse unter den verwandten Häusern zu
archivs, deren Inhalt auch in Muchar, VI. 232, und neuestens in dem Aufsatzvon Gasparitz, Renn im 14. Jahrhundert (Mitt. d. Hist. Vereines fürSteiermark, 43, 30), aufgenommen ist. Danach tauschen Ulrich und Chunrad vonStubenberg mit dem Kloster Renn Gülten zu St. Lorenzen im Geisserwald(nordwestlich Leoben) gegen zwei Huben zu Niederschwarzach in der PfarreVogau: Nun gibt es in jener Zeit keinen Ulrich von Stubenberg und einenChunrad von Stubenberg überhaupt nicht. Zudem weist das im Diplomatarabgebildete Wappen es deutlich aus, daß man es mit keinem Mitglied derFamilie zu tun hat. In den Urkunden vom 23. April und 31. Oktober handeltes sich um Gösser, bzw. Stubenbergischen Lehenbesitz zu Hafnerdorf (Goß) undHaczenbach (Stubenberg).
0 Steierm. Landesarchiv, 1342, Not.-Bl. VI, 443.
2) Der im Neuner Nekrolog zum 26. Februar vermerkte Wülfing kannder obige nicht sein, da ihm ein tun. beigefügt ist, es zur Zeit seines Todessonach noch einen älteren Wülfing im Hause gegeben haben müßte.
ch Kopie, steierm. Landesarchiv, 1349a. Muchar, VI, 236.
0 Kopie, steierm. Landesarchiv, 2180.