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Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
Entstehung
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selbe Mauer zu bauen, aber nicht über die Höhe der Mauer hinaus;sie erhalten als Anteil den obersten Boden, „der sich anhebt an derThür, die an das Mushaus st geht — bei der steinernen Stiege. DasDach ans diesem Bodenteil haben die Kinder zu erhalten".

Dann folgt der Teil der übrigen. Diese sind Wülfing von Goldeckfür sich und seine Kinder, Reinprecht von Ebersdorf für seine Schwieger-tochter Gertraud von Porsilii (Portia), die Enkelin Elsbeths vonGoldeck. Diese erhalten „das große Mushaus, die Kemenate, diedaran stößt, dann was dahinter ist bis an die Ringmauer und dieKeller auf der Erde. Der Hof zwischen beiden Teilen ist beiden gemein.Da dürfen auf dem gemeinsamen Teil oberhalb des Thores 10 Pfundverbaut werden. Kapelle und das ,Mushäusel' sind gemeinsam undsoll man von da in das große Mushaus ein Thor brechen". DieKapelle wird von den beiden Teilen eingedeckt. Dann folgt die Zu-teilung der Grundholden an der Eher, im Markt zu Kapfenberg, zuGrässeutz, Passail und Weiz. Wülfing von Goldeck und seinem Teilist der Hof an der Eher und ein Drittel des Marktes von Kapfen-berg zugesprochen, wobei eine namentliche Aufzählung der Grundholdendaselbst und zu Passail erfolgt.

Wir haben diese jüngere Urkunde ihrem wesentlichen Inhalte nachschon jetzt anführen müssen, weil aus ihr das alte Teilungssystem nochersichtlich ist. Es werden ja in gleicher Weise auch andere Besitzungendes Hauses Stubenberg geteilt worden sein. Wir haben da eine zweiteUrkunde vom 22. Februar 1333. Da bestimmt Rudolf von Liechten-stein die Ablösungssumme für die von seiner Muhme Frau Hedwigvon Potendorf und ihren Söhnen Konrad und Friedrich au die Stuben-bergischen Brüder Friedrich, Ulrich und Otto abgetretenen Besitzungeninnerhalb des Semmerings und Hartbergs, die ihnen nach dem TodeHeinrichs und Friedrichs zugefallen waren. Es handelt sich um das„öde Haus" zu Haugenstein, das zu Stubenberg sammt den dazu-gehörigen Grundstücken, die um 200 Mark verkauft werden, wovonden Potendorfern der sechste Teil zukommt. Dann ist ein Haus inPöllau, in welchem noch Heinrichs Witwe, Frau Kathrey von Stuben-berg, wohnt. Auch hier haben die Potendorfer ein Sechstel zu for-dern. Bezüglich des Hauses zu dem Stein hat der von ihr gewählteSchiedsrichter Otto von Liechtenstein zu entscheiden, um wie viel teureres sei als die 96 Pfund, die sie bisher erhalten hat. st Nicht einmal Guten-berg gehörte einen: einzigen Besitzer: das Haus Goldeck hat auch hier

st Mushaus, die große Hausflur, wo von den Hausbewohnern das ge-meinsame Muß, d. h. das Mahl, genommen wird.

0 Geht diese Erbschastssache noch auf Festsetzungen zurück, die vor dasFamilienstatut fallen, so ist Hedwigs Bruder Wülfing von Goldeck mit demzweiten aus diesem Besitz lastenden Sechstel abgefunden worden, und mandarf erwarten, daß dann auf Ulrichs Sohn Wülfing, die übrigen vier Sechstelgekommen sind, wofern nicht etwa auch diesmal auch noch Friedrichs TöchterElsbeth von Rindscheit und Kathrey von Weißenkirchen mit einem Anteil be-dacht wurden, worüber keine Urkunde vorliegt. Das Obige nach dem Originalim steicrm. Landesarchiv, 2042b, Not.-Bl. IX, 133.