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Papste bereits als Herzogin von Österreich anerkannt mar, schien ihrRecht ebensogut begründet zu sein als das Margaretens. Man kanndie Einzelheiten des weiteren Kampfes hier übergehen. Unter päpst-licher Vermittlung kam es zum Frieden, der am 3. April 1254 inOfen vereinbart, wenige Wochen später in Preßbnrg abgeschlossenwurde. Ottokar behielt das im Osten um Wiener-Neustadt und Pütten,im Westen um den Traungau vergrößerte Osterreich, Bela den Restder Steiermark, doch mußte er die Entschädigung Gertruds übernehmen.Das Wesentliche war doch der Anschluß steirischer Adelshäuser auUngarn, der während des Krieges im Jahre 1253 eingetreten ivar.ZWie sich Wülfing von Stubenberg zu der Sache verhielt, ist nichtüberliefert; soviel ist aber sicher, daß die Bestimmungen des Friedens-schlusses dem Interesse des Stubenbergischen Hauses zuwiderliefen. Unddas ist begreiflich. Bisher konnte dies Haus als ein ursteirisches be-zeichnet werden. Von einigen geistlichen und anderen Lehen abgesehen,lag sein Besitz vornehmlich im Steirerlande. Jetzt wurde dieses selbstzerrissen. Wiener-Neustadt uud Pütten, Gegenden, von denen aus dasHaus Stubenberg nach dem Süden gedrungen war, wurden nun vonSteiermark abgetrennt; die Besitzungen des Hauses liegen nunmehr inden Ländern verschiedener Hei-ren, deren Interessen auch in Zukunftnicht zusammenlaufen mochten. Während Osterreich aber immerhin nochunter die Herrschaft eines deutschen Reichsfürsten gelangte, gebot nunin Steiermark ein fremder Herr und so war dies Land in der Tataus den Geleisen seiner bisherigen Entwicklung viel weiter abgedrängtals Österreich. Der Friede zwischen Böhmen und Ungarn dauerte auchnicht lange.
Die ungarische Herrschaft war in Steiermark von Anfang anunbeliebt, weil ihr das Gehässige der Fremdherrschaft anhastete undman sich an die noch vorhandenen Sprossen der einheimischen Dynastieanklammerte. Der Friede von Preßburg, der alte Zusammenhänge zer-riß, konnte auch nach dieser Seite hin niemanden befriedigen. DerBabenbergerin Gertrud, die gerade in Steiermark einflußreiche An-hänger hatte, waren ihre Ansprüche entlockt, sie selbst zu einer media-tisierten Fürstin gemacht worden, die nun in Judenburg Hof hielt.Noch lebt ihr Sohn Friedrich, der weiten Kreisen als rechter Landes-erbe gilt. Daß er es wirklich ist, daran hat man in seiner Umgebungniemals gezweifelt. Wenn Ottokar durch seine Vermählung mit Mar-garete seine Stellung in Ofterreich verstärkte, ihr Recht aus das Landdas seinige ist, so ist das bei der Ungarnherrschaft in Steiermark dochwesentlich anders. Hier ist Gertrud auch nach dem Preßburger Friedennoch in der Lage, landesfürstliche Akte zu vollziehen: es sind genugLeute vorhanden, die auf ihre Gunst und Gnade das größte Gewichtlegen. So bestätigt sie am 20. Jänner 1255 in Voitsberg dem Land-schreiber der Steiermark Witigo, seinem Bruder Rüdiger und denweiteren Erben eine Schenkung ihres Oheims, des letzten Babenberger-
0 Sieh Hub er in den Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsf, IV, 52.