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Herzogs Friedrich. Sie tut es „nach reiflicher Beratschlagung mit ihrenGetreuen" im Hinblick auf die genehmen und getreuen Dienste, dieWitigo auch noch fürderhin in Treuen leisten wird, st Man wird ausdiesen Worten ersehen dürfen, daß die Babenbergerin trotz Ofen undPreßburg an ihren Hoffnungen festhält. Viel bezeichnender noch ist dieUrkunde vom 19. April 1259, in welcher „Friedrich, Herzog in Ofter-reich und Steiermark", dem Minoritenklofter zu Judenburg die Schen-kung einer Hofstätte durch einen Bürger daselbst bestätigt, st Hier sprichtder jugendliche Prinz von sich als dem illustren Herzog von Osterreichund Steiermark, dem beide Länder kraft Erbfolgerecht und alter kaiser-licher Freiheitsbriefe zugehören, „auch wenn benachbarte Könige sieaugenblicklich gewalttätiger Weise besetzt halten." st Und von diesenAnsprüchen wird nichts aufgegeben, auch als die ungarische Fremd-herrschast beseitigt ist. Wir haben auch hiesür völlig ausreichende An-deutungen. Sie finden sich in einem Briefe, den Wok von Rosenberg,der Landeshauptmann von Steiermark, an König Ottokar gerichtet hatund in welchem er unter anderein auch über das politische Verhalteneinzelner steirischer Adelspersonen berichtet/) Da heißt es, Ulrich vonLiechtenstein und Herrand von Wildon hätten sich geäußert, wenn dieBurg Wildon infolge einer Anordnung des Herzogs von Osterreichdem König Ottokar vorenthalten würde, würden sie öffentlich erklären,daß Ottokar über ihre Burgen von Rechts wegen nichts zu verfügenhabe. Der Herzog von Österreich — das kann kein anderer sein alsFriedrich. Die Weisungen des Herzogs von Osterreich, von denen indem Briefe gesprochen wird, können, wie jüngstens mit Recht gesagtworden ist, st nur als Versuche dieses Prätendenten gedeutet werden,seine „Rechte" auf die Burgen des Landes geltend zu machen undBeziehungen zu den steirischen Adelsherren aufrecht zu halten. Inwie-weit das Mißtrauen des Königs einzelnen Adeligen in Steiermarkgegenüber gerechtfertigt war, läßt sich aus diesen dürftigen Notizennicht mehr erkennen; bezeichnend ist es aber immerhin, daß die Stell-vertreter des Königs diesen auf die oppositionellen Regungen im Landeaufmerksam machen, und das in einer Zeit, wo die böhmische Herr-schaft in Steiermark den Adel noch nicht drückt. Wie dem auch sei, esist eine Tatsache, daß die Herzogin Gertrud sowohl als ihr Sohn imLande landesfürstliche Akte ausüben und diese Ausübung, was Friedrichbetrifft, als sein gutes Recht angesehen wird. Man wird es da wohlbegreiflich finden, daß der König die Anwesenheit Friedrichs in Steier-mark nicht duldete. Wir finden ihn in einer, am 23. Mai 1261 zu
tz Steierm. Urkb., III, 236/7. Im einzelnen verwertet in meinen Geneal.Studien zur Geschichte des steirischen Uradels, S. 7V.
2) Steierm. Urkb., III, 351.
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tz Krön es, Verfassung und Verwaltung, S. 532 ff.st Krön es, Verfassung und Verwaltung der Mark und des HerzogtumsSteier, S. 534.