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übrigen Gege>istande im absoluten Unverbaltniß stän-de, was aber kluge Maaßregeln fast immer werdenverhüten können. Außer diesem einzigen Falle ist diesePreisbestimmung ein Eingriff in das Eigenthumsrechtdes Landmanns zum Vortheil des Stadlers; dennFrüchte sind eine Waare, ein Eigenthum, welchesder Landmann im Schweiße seines Angesichts der, inmanchen Gegenden Deutschlands nur stiefmütterlichen,Erde abringen muß, und wovon er einen (meist nichtunbedeutenden) Theil, oder dessen Werrh an Gelddem Staate abgibt; dessen Ernte so vielen Zufällenunterworfen ist, welche er nicht abwehren kann; derbald durch Hagelschlag, bald durch die Mause undbald durch das Schwert der Feinde, um die Vor-thcile seiner Arbeit gebracht wird. Ist also der Preisder Früchte nicht gar zu hoch, so ist dieß dem Land-manne warlich zu gönnen. Das allgemeine Interessefordert es sogar; denn was kann den AckcrSmann zumFleiß und zu Verbesserungen reizen, als die Hoff-nung, seinen Wohlstand zu befördern?
Endlich Magazine sind, wie Theorie und Er-fahrung lehrt, ein gutes Mittel, die Theurungabzuhalten, besonders, wenn sie durch Wucher erkün-stelt ist; aber ihre Anwendbarkeit ist ausschließend anden Augenblick der Ernte geknüpft; sie können nurdann mit Vortheil errichtet werden, wenn die Gefahrnoch in der Entfernung steht; sonst machen sie wirk-lich das Nebel nur arger, theils durch die dadurchvermehrte Aengstlichkeit der Confuinenten, theils durchden Eigensinn der Producentcn. —