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Aufgaben abgetragen, oder auf ihm gemessenwerden sollen, größer sind , als der Maaßstab,so muß man sie in Theile zerlegen, und dieGröße eines jeden einzeln Theiles abtragen.
Aufgabe.
§. 70. Die krumme Linie auf demFelde (siig. XX«!^ für die man in (§.55. -°) die Abmessungen hat, aufsPapier zu tragen, und daselbst einezu verzeichnen, die ihr, so viel alsmöglich, ahnlich ist.
Aufl. I) Man ziehe auf dem Papierewillkührlich eine gerade Linie; auf diese trageman, nach dem verjüngten Maaßstabe, die in§- 55- 2° gefundenen Maaße für die Abscissen.
II) Diese Maaße werden aber alle von ei-nem Punkte angerechnet, welcher auf demPapiere eben so, wie auf dem Felde, derAnfangspunkt der Abscissen ist.
III) Hat man nun solchergestalt, nach derOrdnung, aus dem Manuale alle Ableisten auf-getragen, so richtet man durch alle Endpunkteder Abscissen, Pcrpcndikularlimcn auf. 6z.
l^) Auf diese setzet man die jeder Ableistezugehörige Ordinate, und nachdem die Zeichen-i- — angegeben sind, werden die Maaße der
Ordi-