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VI) Das bisherige Verfahren würde mitVortheil in dem Falle gebraucht werden kön-nen , wenn zwischen den beyden äussersten Punk-ten oder Objecten /l. und 15 z. E. ein Hügelläge. Dann würde man natürlicherweise mitder Stange L auf die Spitze des Hügels ge-hen , von der man ^ und 15 zugleich sehen kan.
VII) Ware der Hügel von O gegenund von L gegen 15 sehr abhängig, so wirdman in diesem Falle, die Stäbe ö, D, oftsehr nahe bey L annehmen müssen, weil mansonst bey U die Stange I) wegen der dazwi-schen befindlichen Anhöhe nicht würde sehenkönnen.
VIII) Lage zwischen ^ und 15 eine Holzung,so würde sich zwischen diesen Punkten sehr sel-ten ein Punkt L annehmen lassen, von demman nach ^ und 15, wie bey dem bisherigenVerfahren zum vorausgesetzt wird, zugleichhinsehen könnte. In diesem Falle würde sichalso das bisher gewiesene Verfahren nicht an-bringen lassen. Es giebt aber andere Mittel,in diesem und ähnlichen Fällen zwischen ^ und15 eine Vcrticalfläche abzustecken, von denenich aber erst in der Folge Unterricht erthei-len kan. Ucbcrhaupt muß ich hie erinnern,daß verschiedene schwere Fälle, die in der Aus-übung beym Abstecken der Vcrtiealflächcn vor-kommen