114
Bemerkungen und Erläuterungen
Sie ergiebt ferner, clafs allgemein und nur mit geringer Ausnahme, die Preise nach dem Verhältnifs,wie die Provinzen dem Westen näher liegen, mit der Bevölkerung regelmäfsig steigen, wonach dann,bei Zusammenwerfung der Preise von den vier Fruchtarien, die Provinz Preufsen als die, am mehrstenöstlich belegene und am geringsten bevölkerte, um 18/, Prozent gegen den Ilaupt-Durchschnills-Prcis zu-riickbleibt, während die Rheinprovinz als die ganz auf der westlichen Grenze belegene und die bevöl-kerteste, solchen um 16 Prozent übersteigt. Nach den einzelnen Fruchtarten haben hier für den in Redestehenden Zeitraum die Mittelpreise und zwar :
beim Weitzen um. 27 Prozent
» Roggen um. 58 »
bei der Gerste um. 54 »
heim Hafer um. 33 »
höher gestanden, als in der Provinz Preufsen. Im Durchschnitt für alle vier Fruchlarten kommt dieseDifferenz auf 41 Prozent zu stehen, wogegen die Population der Provinz Preufsen gegen die der Rhein-lande, auf die Quadratmeile berechnet, sich wie 1 zu 3 verhält.
Zu Tabelle XVII. — Landesherrliche Steuern.
Diese Tabelle weis’t den Brullo-Erlrag der landesherrlichen Steuern der Provinz so nach, wie solchenach den Etats für das Jahr 1829 in Einnahme stehen, und wird dabei Nachstehendes bemerkt :
1 .
Die grofse Differenz zwischen dem Betrage des Grundsteuer-Prinzipals der Provinz de 1827 (Tab. XI.)und dem de 1829 rührt von der, sub Posit. 7 der Bemerkungen zu der Tabelle I. angegebenen, imJahr 1828 eingelrelenen Veränderung her.
2 .
Von dem Grundsteuer-Prinzipal ad 1,999,357 Tlilr. fallen
a. auf die katastrirten 268 s« Quadratmeilen. 1,167,447 Thlr.
b. a » nicht katastrirten 191. 33 Quadratmeilen. 831,910 »
Summa. 1,999,357 Thlr.
3.
Von der Gesammt-Grnndsteuer (mithin inclusive der etatsmäfsigen Zuschläge und Hebegebühren) ad2,522,685 Thlr. kommen im Durchschnitt auf die Quadralmeile :
für
die
ganze Provinz...
Thlr.
»
den
Regierungsbezirk
Coblenz.
)>
»
»
Trier.
»
»
)>
»
Aachen.
)>
))
))
)>
Cölti.
»
)>
))
)i
Düsseldorf.
.8,123
n
4.
In den katastrirten Theilen beträgt das Prinzipal der Grundsteuer von den Liegenheilen (also mit Aus-schlufs der Häuser) ad 1,093,135 Thlr. pro Quadratmeile im Durchschnitt