König, den Irrthum des Geschwornengerichts, die Unschuld un-sers Schützlinge, und mit ihr die Haltbarkeit der vorgebrachtenVertheibigungsmittel, schon proclamirt hatte ; zu einer Zeit, woganz Europa die Preußischen Unterthanen glücklich prieß , daßunter dem gerechten Monarchen der Unschuldige, selbst bei Miß-griffen der Justiz, nicht zu zittern braucht.
Ich, meines OrtS, habe niemals einen Groll auf Hrn. Sandlgehabt. In der Sache des Hrn. Fonk mußten Hr. Aldenhoven undich unsercSchuldigkeitthuu, und wir haben die Schranken einer ge-setzmäßigen Vertheidigung nicht überschritten. Daß ich dem Hrn.Kandt nicht das Prädikat von beigelegt, worauf derselbe in seinerDenunciation vom r3. Januar rSaH stichelt, davon liegt der Grundin der, mir angebornen Ängstlichkeit. Ich befürchtete nämlich
geworden wären; den Vertheidigern, auf welche doch einTheil des Verdienstes zurückfällt, daß die Jahrbücher derrheinischen Criminalhöfe einige blutige Blätter weniger aus-zuweisen haben, und daß kein unschuldiges Haupt vom Blut-gerüste herabgerollt ist.
Auch die Prozesse gegen Hrn. Aldenhoven, veranlaßt durchdie Denunciation bei Hrn. Sande und durch eine Aeußerungdes Erstern über den Geheimen Justiz- und Appellations-rath , Hrn. Schmitt, sollen der Publizität überliefert wer-den. In Beziehung auf den letztern Prozeß bemerke ichblos , daß der Chef der Justiz eine Untersuchung, im Dis-ziplinarwege, angeordnet hat, wovon das Resultat in fol-gendem Schreiben an den General-Prokurator Hrn. Böllingenthalten ist:
„Er. Hochwohlgebornen habe ich die Ehre, auf das heute„erhaltene Schreiben, den Advokat-Anwalt Aldenhoven be-treffend, im Vertrauen ganz ergebenst zu erwiedern, daß ich„in der mir aufgetragenen Untersuchung , auf Einsendung der„Akten, nur den Austrag erhalten habe, nach dem Art. 4g„des Gesetzes vom 2 ->een April »Lio zu verfahren, und dem„Hrn. Geh. Justiz- und Appellationscath Schmitt das Miß»„fallen iciner Ex. des Hrn. Justiz-Ministers darüber zu er-„tennen zu geben , daß er , in der Sache der Gemeinde Conz„wider den staufmann Grach , einen Aufsatz für die Gemeinde„gefertigt habc.uCölln den t. Juni 1824.
Der erste Präsident am RH.App. G. H.(gez.) Danie l s.
Dieses Schreiben ward, in den öffentlichen Sitzungen vom10. .Juli und ä. Dezember rkaj , und vom 20. Januar tL»ß ,verlesen. Der Artikel 4y lautet:
presidens des Loure äraperials» et des tridnnanzcde pwviuitz, <5 iristanes averlücmt d'oäiae , cm «ur Ic rs-»juikUnire du rniaistörs Pulzlie , tont ZNAS c^ui cow^rci-weltr» I» dißnitö d« «oa caraetöre.