DaS dritte Falliment des Friedrich Karcherzu Creuznach,beleuchtet von einem seiner Gläubiger.
Rro. r.
^)as erste Falliment des Friedrich Karcher hatte Statt imJahr 1814. Seine Schuldcnmasse belief sich auf 620,000 Gul-den. Es kam eine Einigung mit den Gläubigern zu Stande,nach welcher dieselben für ihre Forderungen 4Z Prozent crhal»ten, folglich 65 Prozent verliehren, also im Ganzen einen Wer»lust von 2Zo,ooo Gulden erleiden sollten.
Das zweite Falliment ereignete sich im Jahr tl>iy. DieSchulden betrugen 240,614 Gulden 33 kr. Die Glaubiger muß«ten sich mit 22 Prozent begnügen , verlohren mithin 62 Pro»zent, folglich im Ganzen beinahe 192,600 Gulden. Lei die-sem Fallimente traten Gläubiger , im Betrag von 207,685 Gul-den , dem Eoncordat bei; die übrigen verweigerten den Beitritt.Welche Mittel angewendet worden sind, um mehrere dersel-ben zur Unterzeichnung des Concordats, zu dessen Gültigkeitdrei Viertel der Forderungen nöthig waren, zu vermögen,werden wir in der Folge sehen.
Wegen dieser zwei Fallimente ward Karcher weder alsbetrügerischer, noch als einfacher Bankcrottirer gerichtlich ver-folgt , ja nicht einmal, nach Vorschrift des Art. 466 des Han-delsgesetzbuchs, in den Schuldcnthurm gesperrt.
Ein Zeuge, am26. Mai -824 von dem Hrn. UntersuchungS«Nichter vernommen, sagte auf d-m geleisteten Eid aus, daßKarcher bei seinem ersten Fallimente 12,000 , und bei demzweiten -0 bis Zo.oao Gulden erübrigt hätte. Der Bevoll-mächtigte deS Karcher soll dem Zeugen eröffnet haben, daß derWortheil, den das zweite Falliment abgeworfen, aus einerDenkschrift, von Karcher selbst verfaßt, hervorgehe.
Das dritte Falliment brach im Februar 1824 aus. DieSchuldenmasse gränzt an 100,000 Gulden. Wenn die Ansprüche