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Das dritte Falliment des Friedrich Karcher zu Creuznach
Entstehung
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königl. Cassationshofes erhalten hatte, verweigerte es noch im-mer , mich als Advokat-Anwalt auftreten zu lassen, und ichmußte bei dem königl, Appellations - Gerichtshofe ein zweitesUrtheil erwirken, dessen Inhalt von der Art war, daß dasLandgericht es nicht wagt», auf seiner Weigerung ferner zubeharren. Durch die provisorische Vollstreckung des Suspensions»Beschlussesgegen den Buchstaben und den Geist des Gesetzes,gegen den Inhalt der Umschreiben der franz. Justizministcr, ge-gen die Befehle des hohen Justizministeriums zu Berlin vom»y. April, ra. und lg. Juli 1822 und durch die Nichtbeach-tung des angeführten Urtheils des königl. Appellationsgerichts-hofcs, ist mir, während einer beinahe neunmonatlichen Sus-pension, ein Schaden von mehr als 3->oo Rthlr. zugefügt wor-den. Familienvater, halte ich es für Pflicht, aufzubieten, wasnur immer im Reiche der Möglichkeit liegt, um zu dem Er-satze dieses Schadens zu gelangen. Bor und nach der, übermich verhängten Suspension, enthält kein Suspensions-Veschlußdes Landgerichts den Ausatz der provisorischen Vollstreckung.Nur bei mir » der ich in der Criminal-Prozedur von Ercuz»nach, in die man mich nicht verwickeln konnte und die ich inallen ihren Theilen zu einem, für die Beschuldigten günstigenAusgange geführt habe, federleichte Federsünden begangen ha-ben soll, ward jener verhängnisvolle Zusatz gemacht und ver-wirklicht. Nicht genug, daß ich, durch den Beschluß des Land-gerichts vom i. August 1822 und ohne haltbaren Grund, meinepolitische Existenz verlieren sollte, ward auch meine persönlicheFreiheit gefährdet; denn, in einem Begleitungsschreibcn, beiGelegenheit der Versendung des Suspensions-Beschlusses nachBerlin, gicng man so weit, den Verdacht auf mich zu wälzen,daß ich der Verfasser eines, dritthalb Jahre früher im consri-»»limnial erschienenen plumpen Aussatzes sey. Vergebens habeich, mich auf das Herkommen unter der franz. Regierung be-rufend , nach welchem solche Empfehlungsbriefe den Berheiligtenohne alle Schwierigkeit mitgetheilt wurden, bei dem Justizmi-nister Herrn v. Kircheisen um eine Abschrift des Beglcitungs-berichtes gebeten; ich habe aber dermalen Hoffnung, daß, indieser Beziehung, mein Gesuch ein geneigtes Gehör findendürfte. Mit Unrecht sucht ein deutsches Blatt das Verfahrengegen mich auf das Fehlerhafte der rheinischen Institutionen zuschieben. Die Urtheile des königl. AppellationöhofeS und des

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