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zum Heile der Seelen bei dem Gotteshause, St. Felix und Regulagenannt, gefördert und angenommen werden: also, daß man da-selbst, so oft es noth thut, wahrhaft redliche Leute, geschickt in Got-tes Worte und christlichem Leben, sinoe, die man den frommenUnterthanen in der Stadt und auf dem Lande wohl möge zu Seel-sorgern, Pfarrern und Lcutpricstern vorsetzen. Dazu soll ein Schul-meister reichlicher belohnt werden als bisher, damit er die jungenLeute möge fleißig anführen und anleiten, bis daß sie zu den vor-gemeldete» Lectionen zu begreifen fähig werden, welche sie auch ohneihre Kosten hören können, damit man nicht die jungen Leute, wieabsteht, aus der Stadt Zürich oder aus der Landschaft an fremdeOrte in die Schule und Lehre schicken müsse: während sie an diesemOrte viel mehr, und ohne ihrer Väter Beschwerde, ls in anderenSchulen erlernen können. Und zu solchem Ende soll man mit derZeit Wohnung und Gemach erbauen." Den älteren Bcttelmönchenwurden Leibgedinge gegeben; die jüngeren wurden zu Studien und,waren sie hiezu untauglich, zu Erlernung von Handwerken ange-halten. Die Nonnenklöster wurden geöffnet; diejenigen, welche sichherausbegaben, konnten das Eingebrachte mitnehmen, die klebrigenließ man beisammen leben, und sie bekamen ihren Unterhalt.
Bisher war Gefängniß für eine kurze Zeit, dann Geldstrafe oder Verbannung, diese besonders für Fremde, die Strafe.Zwingli fuhr nicht ganz frei gegen die Wiedertäufer heraus, umden Rath nicht, wegen ihrer Lästerungen, gegen sie zu erbittern.Ueber Zwingli's Betragen gegen sie gibt vorzüglich ein Brief anVadian (28. Mai 4525) Aufschluß. —