XI
Staat in seiner höheren Beziehung auf das Reich Got-tes nehmen, so gehört in den Staat nothwendig auchein Institut, welches vorzugsweise diese höchsten Inte-ressen zu vertreten hat. Dieses Institut ist die Kirche,welche im Staate, als in der allgemeinsten Form dessocialen Lebens, ihre Wirksamkeit bethätigcn soll unddie schönsten Blittken des Staatslebcns zur Entfaltungbefördert. Nur wenn der Staat so das religiöse Ele-ment in sein innerstes Leben aufnimmt und sich imLichte des Reiches Gottes kennen gelernt hat; nur wenndie Kirche ihre Aufgabe erfaßt, daß sie alle Verhältnissedes Menschenlebens mit dem Sauerteige des Ehristen-tbums durchdringen, und Alles wahrhaft Menschliche,welches im Einklänge steht mit dem Göttlichen, fördernund pflegen soll, wird auch jener unselige sogenannteStreit zwischen Staat und Kirche der höheren Einheitdes einen Zieles und Lebens weichen. Diesem Zielewird der Kampf der Gegenwart uns näher führen,wenn auch die oberflächliche Betrachtung das Gegentheilzu gewahren glaubt. Die vielfachen Angriffe auf daskirchliche Institut und auf den geistlichen Beruf werden,statt den Angegriffenen zu schaden, gerade ihre Verklä-rung und wahrhafte Erhebung bewirken. Was aufSelbstsucht und auf Vorurthcil begründet ist, wird im