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Für Pommern: vr. Ritschl, vr. Schmidt, Richter. FürPosen: vr. Freimark, Feschner, Vv. Dutschke. Für Sachsen:Do. Wcstermeier, Vv. Koch, Do. Zcrrenner, vr. Mänß. Auchdiese sind von den geistlichen Rathen der höchsten kirchlichenStaatsbehörde unterschrieben. Die Liturgie und Agende fürWcstphalcn, Cleve, Rhein, Berg und Jülich ist späterenUrsprungs; es verhält sich aber damit ebenso.
So ist in dieser Angelegenheit das doppelte Element,das monarchische und das kirchliche, glücklich nach der Anord-nung eines frommen Königs miteinander verschmolzen unddadurch die Opposition und ihr Widerspruch wenigstens be-schwichtigt. Derselbe war aber so heftig und anhaltend, daßohne den festen Willen, die Consequenz und Geduld FriedrichWilhelm III. diese Sache unterlegen und nicht gesiegt habenwürde. In Analogie mit Seinem Leben mußte dieser Siegdurch Kämpfe mit Schmerzen geboren werden. Er hatte dieFreude des Gelingens und die Befestigung lag Ihm so langeEr lebte warm am Herzen. Was der Hochselige Herr indieser Angelegenheit gedacht, gelesen, geschrieben, gelitten undgewirkt hat, ist erst nach Seinem Tode aus Seinem litera-rischen Nachlasse klar und sichtbar geworden, und wie manauch darüber urtheilen mag, selbst der entschiedenste Gegnerwird gestehen müssen, daß Er das Beste der evangelischenKirche und ihre Einheit von Herzen wollte und die gewähltenMittel und Wege nach Seiner Ueberzeugung für zweckmäßigund nothwendig hielt.
Mit der Liturgie und Agende ist aber unzertrennbarverbunden die kirchliche Union, von welcher in der 2ten Ab-theilung des dritten Theils gehandelt werden soll.