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Was in Preußen gefällt, wird in Schlesien mißfallen; wasin Pommern und in den Marken recht ist, wird im Magde-burgischen, und vollends am Rhein, unrecht sein. In jederProvinz hätten wir es anders, ein wahrer Spectakcl undSkandal. Nein, nein, auf diesem Wege geht's nicht, das istklar. Es wäre gut, wenn die Kirche einig wäre; aber dieeine Partei protestirt gegen die andere; was die eine lobtund annimmt, tadelt und verwirft die andere, daraus ent-steht eine Prostitution, die sich gegenseitig schändet und be-schimpft. Wer das mit ansieht und es gut mit der Sachemeint, ärgert sich nur darüber. Diesem Unwesen muß ichein Ende machen. Die Gegner hätten Recht, wenn ich eineneue Liturgie und Agende einführen wollte; aber ich habedie alte, mit der alten Bibel. Von jeher hat die christlicheKirche sie gehabt: Luther mit seinen Gchülfen hat sie refor-mirt. Will man auch seine Autorität nicht mehr geltenlassen, dann weiß ich keine andere mehr. Von dem excrcir-ten liturgischen Rechte meiner Vorfahren muß ich nun Ge-brauch machen." *) Der König sah nach der Uhr, und ent-ließ mich.
*) Die Markgrafen und Churfürsten zu Brandenburg, Joachim II.,Johann Georg, der Herzog Albrecht in Preußen, haben in denJahren 1540, >538, 1372 ihrer evangelischen Landeskirche einefeste liturgische Kirchenordnung, eine vorgeschriebene Agende ge-geben, was verhandelt, getrieben und gcthan werden soll, nachwelcher überall in allen evangelischen Gemeinden verfahren wer-den mußte. Sie thaten dieß als evangelische Regenten desLandes in der ihnen zustehenden Machtvollkommenheit; Keinerbezweifelte ihr Recht dazu, vielmehr nahm die Kirche mit allenihren Gemeinden diese Vorschrift um so williger und dankbareran, da sie vom Landesherr» kam und darin Regenten und Volk