und laudsäßigen Schuldner. z6^
gni?g gestellet seyn sollen, war auch wirklich sehr groß;und rührte hauptsächlich daher, daß man im Jahr i 622und lüaz die gar zn schlecht gewordene Münze ohne einegenügsame Menge besserer einzuführen, plötzlich verrufen,und damit den Schuldnern die Mittel genommen hatte,sich noch einigermaßen zu bcfrepen. Wer Gelegenheitgehabt hat, Ecldregister von solcher Zeil einzusehen, wirdfinden, daß von 162z bis 1648 alle Zinsen und Geld-gefalle rückständig geblieben sehn.
Der letztere Krieg hat zwar nicht so lange gedanret;diejenigen Gegenden aber, welche er in einer beständi-gen Folge betroffen, nicht weniger unglücklich gemacht.Gleichwohl ist in dem darauf erfolgten Frieden für dieverunglückten Schulder nicht gesorgt. Man hört auchnicht, daß auf Reichs- oder Lanbtägen ihrenthalben etwasbeschlossen werde. Was soll also ein Richter, der täglichvon dem Glänbiger um Hülfe und von.dem Schuldnerum Geduld angeflehet wird, thun, um sein Gewissen nichtzu verletzen?
Ans der einen Seite verpflichtet ihn sein Amt, demGläubiger ohne allen Verzug zu helfen. Aus der Ge-wißheit und Fertigkeit dieser Hülfe beruhet aller Credit.Der geringste Ordnungswidrige Verzug, womit er einemSchuldner dienet, schadet hundert andern, denen keinGläubiger aushelfen will, sobald sie Aufzüge zu befürch-ten haben. Wo die Handlung blühen soll, muß die rich-terliche Hülse sich weder durch die Thräncn der Wittwe,noch durch das Eeschrey der Waisen aufhalten lassen.In London, Amsterdam, Hamburg und Bremen kenntman keinen Stiilestand, den Richter und Obrigkeit .r-theilen. Es ist ein Raub, den der Nichter begeht, wenner einem Gläubiger das Seinige vorenthält, oder Schulddaran ist, daß es ihm vorenthalten werde. Wenn Gottden Schuldner mit Unglücksfällen heimsucht: so muß er
und