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3 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 3
Entstehung
Seite
364
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Z64

Vom Gläubiger

I.XVII.

Vom Gläubiger und landsäßigen Schuldner.

§)er dreißigjährige Krieg hatte so manchen ehrlichenMann arm gemacht/ daß man in dem darauf erfolgtenwestphälischen Frieden V!ll. §. 5. den nnglttckliebenSchuldnern zum Besten einen eignen Artikel einrückenmußte. Und alle Reichsstande waren hierauf bemühet,den Punkt ausfindig zu machen, worauf sich Gläubigerund Schuldner scheiden sollten.

Der Rcichsabschied vom Jahr 1654 verordnete zumBesten der durch den Krieg verdorbenen Schuldner, baßihnen binnen drey Jahren kein Capital geloset, de? Rück-stand aller wahrend dem Kriege angelaufenen Zinsen bisans ein Viertel erlassen, und vorerst nichts weiter, alseine alte und neuc Zinse jährlich zu bezahlen angemuthetwerden sollte.

Es ist dieses das einzige Exempel in der Reichsge-schichte, daß man sich des höchsten und äußersten Ober-eigenthumsrechtS auf eine so mächtige und allgemeineWeise bedienet habe. Die vorgängige Zuziehung allerLandstände, die Einwilligung sämtlicher Reichsstände;das Gutachten beyder höchsten Reichsgerichte, und diebeyfällige Meynung der größten Nechtsgelehrten der da-maligen Zeit, sind aber auch solche feierliche und wesent-liche Umstände, daß man wohl einsehen kann, ww dieReichsstände einen für die Aufrechterhaltnng des Eigen-thumsrechts und der davon abHangenden Nationalfteyhcitso bedenklichen Schritt nicht anders, als mit der reiflich-sten und zärtlichsten Ueberlcgung gcwaget haben. Diedamalige Roth, worin» binnen einer Zeit von drey Jah-ren alle Bauern dieses Hochstists entweder von ihrenHöfen entsetzt, oder doch unter eine gerichtliche Verfü-gung