55O Gedanken von dem Ursprünge und Nutzen
men konnken, gewonnen hakt?», beerbte der Kaiser als arg-oder biesterfreve Leute l>), nnd, nachde-n die Neichsfürstenan dessen. Stelle getreten, der Landesherr. Sie genossenjedoch auch dagegen, ob wohl nicht als Bürger, doch alsMenschen, des höchsten Schutzes <i), indem der Kaiser ihrWehrgcld erhob, wenn sie erschlagen wurden, folglich vonoberstrichterlichen A'mtswegeu ihr Rächer war.
Die Einziehung der Erbschaft von allen solchen Leuten,welche sich in keine Klasse der Unterthanen begeben hatten,beruhete in der höchsten Billigkeit. Denn erstlich hatteman damals fast keine Geldstenren, sondern jede Classe imStaat harte ihre angenommene oder angewiesene Verpflich-tung. Wer sich also nicht in die eine oder die andere ein-schreiben ließ, der entzog sich den öffentlichen Lasten.Z w eytenS hatte man keine Territorialgesetze, oder Ver-ordnungen für Menschen, sondern die Gesetze «nd Verord-nungen bezogen sich alle aus Classen; eben wie jetzt dieKriegsartikel keine Territorialgesetze sind, sondern nur die-jenigen, so zum Kriegesstaat gehören, verbinden. EinBiesterfteyer entzog sich also auch den Gesetzen. Er hattefolglich drittens auch kein Recht, keinen Richter, keinenAdvocatcn nach damaliger Art, und keine Zengem Denndies waren derozeit bürgerliche Wohlthatcn, welche einem
jeden
x) vo Iiis gul , litterarum crmkcriptionx wgennl. sunt, ti Kno tnxiieio.oe (i. e. absgue elo-Nooo pstkoc-nii) mortui kuerint, licreSitus e..rnirr Uli opus nnltrui» reeipi-aur. (lapit. II. ANIU 8IZ. Z, 6>
g) clui per rdartinn InMnuitrai«' äimiiii laut übsri, ul)j nnlinm p.atro-ciiiium et ckekeniivnein non eiegerint, reg! compon-nuor 40 ZuiiädUapin IZ.sZ. nnni 7W. §.7. Die insnuiuim in ecolekia traten sofort ansder Knechtschaft in das pätrociniunr canetiiliinäe suiniuae ee.r'.eliae undbrauchten daher kein patrociniom zu wählen, v. i >U. Nip. tin Auchdiejenigen, so per acceptionem kienarii frey gelassen wurden, verbiestertennicht, wenn sie sieh keinen MrSmim erwählten, weil sie als cksi,ar!,ls>-i» mnnriednrste rseeia hliehen.