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3 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 3
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344 Also smd die undesiimmlen

bleibt, widersteht am Ende eines künftigen Jahr-hunderts nichts, als ein fester Satz. Man darfnur einen Blick in andre Lander thun, um die Wahr-heit davon deutlicher zu empfinden, als solche da-hier beschrieben werden kann. Nichts ist aber beydem allen

22) augenscheinlicher, als der eigne Vortheil der Leib?eignen, welche nach jener neuen Einrichtung mitdoppelten Fleisse und Mnthe für sich und ihre Kin-der arbeiten können, ohne den Verlust ihres sauererworbenen Vermögens fürchten zu dürfen; welchebey ihren sich vermehrenden Kindern nicht an dieBeschwerde der Freybriese; und bey der Verheyra-thung derselben nicht an den Verlust des Braut-schatzes zu denken haben. Die Obrigkeit wird ge-gen einen üblen Wirth mit aller Strenge verfahrenkönnen, wenn ihm einmal die Entschuldigung be-nommen ist, baß er zu Bezahlung der UngewissenGefalle seinen Hof in Schulden stürzen, sein Landversetzen, und sein Holz verhauen müsse. Wie we-nige Wirthe werden sich auf den Trunk legen, wennsie gewiß sind, daß dasjenige, was sie versaufen,nicht dem Gutsherrn am Sterbfalle, sondern ihrenKindern am Erbtheile abgehe? Wie wenige werdenungerechten und harten Gläubigern zum Raube wer-den, wenn sie nicht zur Unzeit große Summen bor-gen dürfen? Wie sehr werden sich ihre Processi da-durch mindern? und wie mancher reicher Freyerwird einen Gutshcrrlichen Hof annehmen, wenn ernicht mehr befürchten darf, als ein Leibeigner be-handelt zu werden?

Nie ist auch die Zeit zu einer solchen neuen Einrich-tung günstiger gewesen, als jetzt, wo

2 g) der