^cibcigciilhumsgcfälle zu biftwumen.
den sollen, indem er solchergestalt seiner Leibeigne!»Schuld mit entgelten muß; lind sollen diese nichrabgezogen werden: so erhalt der neu anstemmendeTheil, der mit dem Anerben in Gemeinschaft derSchulden treten muß, die reine Leibrente nicht,die ihm doch ans Treue und Glauben verkauft wird.An» Ende aber führen dergleichen Berechnungenund Anschlage zu Beweisen und Gegenbeweisen undrichterlichen Erkenntnissen, welche im Gegenthei!durch einen beständigen jährlichen Satz vermiedenwerden. Sie.führen auch wohl zu Betrügerepcn,weil der Leibeigne seine nnbewilligte Schulden demGutsherrn verheelen und lieber seine Braut hinter,gehen, als jene entdecken wird.
Die Frey!» riefe, da sie eben so wenig einen bc.'stimmten Satz zum Grunde haben, könne!»
20) ebenfalls leicht zn großen und kostbaren Weitläns-tigkeiten führen, wobei) für bcyde Theile nichts alsSchaden herauskömmt; und dieser Mangel einesbestimmte!» Grundsatzes »vird sicher einmal zu dem-jenigen führen, nach welchem ein Hauptmann seinenGemeinen für ein festgesetztes Geld verabschiedenmuß, ohne auf dessen Vermögen eine Rücksicht neh-men zu dürfen. Denn es arbeiten
2») Religion, Sittenlehre, Mode, Ton, Satpre, undwas noch kräftiger als dieses ist, das Interesse allerLandesherr» gegen ein zu strenges Leibeigenthnm,so wie gegen alles, was Pnvatgntsherrn von schatz-baren Unterthanen und Gründen ohne Bestimmungzn genießen haben. Diesem jetzigen Hange dermenschlichen Sachen, welchem alle besoldete Lehrerund Richter frohnen, und alle empfindende Leuteso lange opfern »verde», als der Angriff gegen un-bestimmte und schwankende Forderungen gerichtetY 4 bleibt,