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3 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 3
Entstehung
Seite
338
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zs Also sind die unbestimmte

4) eine::: Gutsherrn nichts dabey verlohren. Dennda man aiittehnicu kann, daß von 25 leibeignenjährlich einer einen Sterbfall oder eine Ausfahrt Zudingen haben würde: so wird ihm nichts dadurchabgehen, wenn nach der neuen Einrichtung die 25.Zusammen eben so viel des Jahrs bezahlen, alszährlich einer aufgebracht haben wurde. Für solcheGutsherrn aber, die

5) ihre Leibeignen nur für ihre Person, und nicht fürihre Erben, auch wohl nur bey gewissen Commen-den, Pfründen und Benesicien besitzen, würde dieneue Einrichtung unstreitig besonders gut seyn, weilsie allemal ihr Gewissen frey haben, und den wahrenoder falschen Vorwurf vermeiden könnten, daß sieihre Leibeignen, zum Nachtheil ihrer Dienst- Lehn-oder Fideicommißfolger, ausgeplündert hatten.Nicht zu gedenken, daß auch

5) dem zeitigen Besitzer solcher Leibeignen die Ge-legenheit benommen würde, seinem Nachfolger zumSchaden, Auffahrten, Sterbfalle und Frevbriefe invoraus dingen zu lassen, und diesem solchergestaltdas Geld vor der Nase weg zu ziehen. Wenigstenswürde man

7) nie von einem solchen Processi?, wie vor einigenIahren geführet wurde, wieder hören, da die Erbeneines solchen Gutsherrn, welcher seinem Leibeignenbefohlen hatte, binnen Jahresfrist zu heprarhen,gegen den sanmhafren Eigenbehörigen den Caduci-tätsproccß fortführten, währender Zeit der neueBesitzer der Pfründe eben demselben Leibeignen ei-nen andern Termin zur Hcprath setzte, und wie ersolchen versäumte, gegen denselben mit einem Zwes-ten Caducitärsproeeß herausgieng. Und überhauptdürste diese sonderbare Art von Processen ganz weg-fallen,