IX V.
Also sind die nnbesiimm.cn LeibeigcnthumSgefäÜezu besiimmcn?
^)ie Frage: ob es nicht gut sepn würde, die UngewissenEigenthuuisgefälle auf ein gewisses Fahrgeld zu setzen?muß meines Ermessens mit einem aufrichtigen Ja be-antwortet werden. Denn
?) wird niemand lengneu, daß nicht jedem Schuldnerdie Bezahlung eines ziemlichen Capitals leichter inkleinen jährlichen Terminen, als in einer Summefallen müsse; und ob man gleich einwenden möchte,daß, wenn eine solche Einrichtung sofort ihren An-fang nähme, verschiedene Leibeigne dasjenige, wassie dey einem sich Hunstig erst ereignendem Falle znbezahlen hätten, in voraus bezahlen würden: sokann man dochs) mit Wahrscheinlichkeit annehmen, daß wenn dieeine Hälfte etwa einige Jahre im voraus bezahlenmüßte, die andre Hälfte gewiß die Wohlthat derNacbbezahlnng genießen würde, indem es nicht feh-len könnte, daß nicht sehr viele Auffahrten undSterbefälle sofort zn bedingen sepn würden. Zu-dem wird
z) jeder Leibeigne es nicht ans die letzte Stunde an-kommen lassen, sondern wenn er erst weis, daß dasErsparte seinen Erben zu statten kömmt, immer et-was zu Bezahlung künftiger Sterbefälle und Aus-fahrten zurücklegen; und da ist es, wo nicht besserund sicherer, doch gewiß gleichgültig, ob er solchesin seinen Schrank legt, oder seinein Gutsherrn anssAbschlag bezahlt. Es goht auch
Mssc. o phanr IN, Theil»
-ff ei