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3 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 3
Entstehung
Seite
322
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Z22 Die Abmeyerllitgcn konneil dem

Proceß und viele andre Umstände einen Leibeignen derge-stalt zurückbringen können, daß seine Gebäude und Zäu-ne, den Gebäuden nnd Zäunen eines liederlichen Wiechsvöllig ähnlich sehen ; wahr ist es auch, daß dergleichen Stra-fen Gottes wohl einen ehrlichen Mann in die Versuchungfuhren können, die Art an eine heilige Eiche zn legen,oder sein Buchenholz etwas stärker anzugreifen, als einanderer. Allein wenn doch der Augenschein zuerst gere-det, und den Leibeignen mit dem Beweise jener Unglücksfälle, in so fern er etwas erhebt, beladen hat: so pflegtsich die Sache doch bald aufzuklären, indem der Grundoder Ungrund jener Unglücksfälle mit einiger Mühe leichrübersehen werden kann.

Das sicherste Mittel unter allen würde seyn, die et-wanigeBesserung, welche ein Leibeigner in dem Hofe hat,meistbietend zu verkaufen, und ihn und die Gläubiger mitdem daraus erhaltenen Gelde abzufinden ; alsdann bedürf-te es gar keiner besonderen Abänssernngsursachen, sondernman verführe mit den Leibeignen wie mit den Freyen,wenn sie ihre Schulden nicht bezahlen können. DieseBesserung könnte man durch Churgeuossen (erwählte Achts-ieute) schätzen, und wenn der Gutsherr die Schätzungbezahlte, demselben gegen deren Erlegung den Hof zuranderweiten Besetzung überlassen. Der Gutsherr behiel-te von der Schätzung, was er selbst zn fordern hätte, undbesetzte sodann den Hof mit andern nach seinem Gefallen.Wollten die unbewilligten Gläubiger sich dieses nicht gefallen lassen: so müßten sie einen bessern Käufer stellen,der ein mehrers für die Besserung erlegte, sodann sichzum Leibeignen übergäbe. Von dem Uebergeboc erhieltder Gutsherr die Hälfte zum Weinkauf, und die übrigeHälfte wäre für die Gläubiger.

Allein es ist dieses nur ein Vorschlag, wogegen einandrer leicht neue Bedenklichkeiten, besonders, wenn

man