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3 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 3
Entstehung
Seite
319
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HofeSherru nicht überlassen werden, z19

wodurch man dieser Form eine verbesserte Gestalt zu ge-ben wünschet; eben so uothwcndig ist auch die Politik,sich von jenem Grundsätze nichr zu weit zu entfernen, undden Nichter zum bloßen Ausrichter der gntsherrlichenWillkühr zu machen. Sobald dieses geschieht, treten asteobige zuerst erwähnte Folgen richtig ein; jeder Freyerwird sich scheuen, unter solchen Bedingungen in den Leib-eigenthum zu treten; aller Credit fallt nothwendig weg;und der Gutsherr tragt am Ende die Last eineS jedennichtswürdigen Kerls.

Wenn aber gleich die Regeln, daß eine grössereStrenge die Abaußerungsursachen dem wahren Interessedes Gutsherrn zuwider laufe, und daß mildere Gesetzefür beyde am zuträglichsten sepn, dadurch ausgefundcnund außer Streit gesetzet sind: so muß ich doch aufrich-tig bekennen, daß man dadurch nur noch wenig gewon-nen, und höchstens den Punkt festgesetzt habe, worausman die Sache übersehen müsse. Denn es liegt so we-nig an der Milde, als an der Strenge der Ursachen, daßwir mit den Abäußerungen nicht fortkommen können,sondern in der Mannichfalrigkeit der Unistande, welcheeben und dasselbe Verbrechen bald vergrössern und baldverkleinern; es liegt cnrch zum Theil mit an dem Richter,der ohne den Leibeignen nach seinem wahren Charakterund Haushalt zu kennen, blos nach demjenigen sprechenkann und muß, was vor ihm in den Acten angeführetund erwiesen ist, welches denn wiederum nicht allemalin der Kürze geschehen kann, worinn man es zn habenwünscht.

Mord und Raub sind große Verbrechen, und dennochtreten oft für den Schuldigen solche besondre große undrührende Umstände ein, daß man Mühe hat, ein Urtheilzu fällen. Die Gesetze können auf diese Verbrechen dieStraft leicht bestimmen; aber die verschiedene Morali-

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