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3 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 3
Entstehung
Seite
300
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Der Be.uerhof,

dem Menschelt oder Christen verwechseln. Hier strau-chelt oft der größte Philosoph, und unter allen , so- vielihrer dir gesellschaftlichen Pflichten und Rechte der Men-schen behandelt haben, ist nur leiner bekannt, d.r seineidealische Gesellschaft ans gewisse Actien errichtet, undans dieser nähern Bestimmung, die Rechte und Pflichteneines jeden Mitgliedes gefolgert habe. Gleichwohl istes natürlich und begreiflich, baß die Verschiedenheit derAcrien auch ganz verschiedene Rechte hervorbringen, undder Mangel derselben eine völlige Ausschliessung nach sichziehen müsse.

Vielleicht findet mancher auch dieses schon undeutlich,oder fühlet es doch nicht kräftig genug, was ich sagenwill; ich will also gleich ein Beyspiel Zur Erläuterunggeben. Viele Philosophen und Juristen find verlegen,wenn sie einen fruchtbaren Begriff von der Knechtschaftgeben sollen; sie schwanken, wenn sie uns den Ursprungderselben erklaren wollen, und kommen mit aller ihrerGelehrsamkeit in diesem Stücke nur selten zu genauen undbestimmten Folgerungen. Sobald nimmt man aber nnrerst an, daß der Knecht ein Mensch im Staatsohne Actio ftp: so zeigt sich die Knechtschaft in ei-nem ganz neue»! Lichte; man sieht gleich, warum derKnecht so wenig die Vortheile, als die Lasten eines Bür-gers habe; warum er so wenig zur Landesvcrkheidigungdienen, als zu Ehren gelangen könne, ob er gleich allechristlichen und moralischen Tugenden im höchsten Gradbesitzt; man erkennet, daß die Knechtschaft eben so we-nig gegen die Religion sey, als es gegen die Religionist, kein Mitglied der ostmdischcn Compagnie zu sepn;man schließt, daß das Bürgerrecht so wenig, als dasKirchenrecht die Befugnisse der Menschheit aushebe; daßder Knecht ohne einen besonderen Vertrag nichts weiterzu fordern habe, als was man ihm nach dem Rechte de?Menschheit, und in den später» Zeiten, nach der christ-lichen