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3 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 3
Entstehung
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als die Ausheurung der Bauerhöft. 297

jedesmal zum Anerben sagen kennen : alles was dein Va-ter erworben und hinterlassen, gehöret mir, folglich hastdu an nichts Erbrecht. Da er aber dieses uickr sagenbann: so sieht man gleich, daß die Ursache, warum dieGebäude und Besserungen dennoch würklich zum Sterb-fal! gerechnet werden, keine andre, als die Verdun-kelung des alten GehürS sey. Ware diesesnicht verdunkelt worden: so könnte der Gutsherr, weiler alle fr eye Erben und alle Gläubiger damit zurückweisen könnte, Bau und Besserung Stcrbfallsfr?» erken-nen. Nun aber und nachdem man den Begriff vom G s-hör verlohren, muß er es nothwendig zum Sterbfaklrechnen, wo er sich nicht allerlei) Ansprüchen bles stellensoll; Ansprüche, die einzig und allein dem nächsten Er-ben im Gehör zukommen, mag man der alten oder neuenRechtsgclehrsamkeit folgen.

Das aber bleibt allemal wahr, daß es schwerer hal-ten werde, solche Wirthe zu bekommen, die gleich miteinem zulänglichen Hofgewehr aufziehen und den Frey-stamm bezahlen können, als kleine Heucrlcute, die unbe-sonnen ans den größten Hof ziehen, und sich darauf soquälen, wie sie können. Allein laßt uns nun einmaldasjenige, was wir vor Augen sehen, betrachten.

In dem Kirchspiels worinn ich wohne, sind zwanzigHöfe, so unter Hofrecht stehen, zu kaufen, und der Ho-fesherr hat feine Einwilligung dazu erthcilet. Der Rich-ter hat sie schon dreymal ausgeboten, und es findet sichkein Käufer, der sich ins Hofrecht begeben will. Wassoll nun geschehen? Das weis ich nicht; aber das weisich, daß wenn die jetzt noch darauf Hangende Gebäudeauf dem Boden liegen, man den Hof umsonst ausbietenwird. Eben so geht es mir mit den Höfen verschiede-ner Rittcreignen. Ich kann mit der Abänsscrung nichtzu Stande kommen, weil ich nicht weis: ob ich zu viel

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