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XVI.
Die arme Tante Lore!
Man sehe das Schreiben einer betagten Jungfer anden Stifter der Wittmencasse zu * * * *im II. Th. n. zs.
3?un will ich die weisen Lehren von meines seligen Arn-ders Tochter, und die hämischen Anmerkungen aller mei-ner aufgeschossenen Vettern über meine zusammengestöp-pelte Figur, wie es ihnen zu sagen beliebt, mit christlicherGeduld ertragen, da ich endlich höre, daß in Berlin auchfür uns arme Mädchen, die keine glückliche Wittwen wer-den können, gesorgt wird "). Dank sey es dem großen
Könige,
c) DaS Reglement für die König! Preußische allgemeine Wittwen-Verpste-gungsanstalt vom 28, Dcc. I77Z. enthält hierüber §, 2Y. folgendes: Umaber dicscö Inlkitutum noch gemeinnütziger zu machen, und die Vortheiledavon auch unvcrhchratheten Frauenspersonen zustießen zu lassen, welcheöftere! deh dem eingeschränkten Vermögen der Familien ohne alle Versor-gung bleiben: Soll cö auch einem Vater verstattet seyn, fiir seine unvcr-henrathete Tochter, einem Oheim fiir seine Nichte, einem Bruder fiir seineSchwester, einem jedem Verwandten fiir seine Verwandtin, und überhaupteiner jeden vcrhcyrathctcn oder ledigen Mannöpcrson fiir eine jede unver-hcyrathete oder verwittwctc Frauensperson eine Pension versichern zu lassen,ja es kann dieses auch die Frauensperson selbst thun, und sich eine Manns-person erwählen, auf deren Todesfall die Versicherung gcstellct werden soll:jedoch darf dieses niemals ohne ausdrückliche Einwilligung der Mannsper-son geschehen, als welche ohnehin die sämtlichen erforderlichen Alteste her-bchschaffen muß. In allen diesen Fällen werden dergleichen zwo Personenin Absicht auf die Societät und ihre Gesetze, wirklichen Eheleuten völlig gleichgeachtet; nach dem Tode der Mannsperson genießet die Frauensperson dieihr versicherte Pension, und wenn sie henrathet, behält sie gleich den wiederhchrathendcn Wittwen, nach der Bestimmung des §, 27, die Hälfte davon.Wir setzen aber hiebe» ein für allemal fest, daß keine Mannsperson aufihren eignen Todeofall mehr als einer Frauensperson, so lange selbige amLeben ist, eine Pension versichern lassen kann, und eben deshalb ist die vor-her bestimmte Einwilligung nörhig.