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10 (1898) Französische Zustände : 2
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104 Französische Zustande. II.

Vertreter dieser Ansicht sind zunächst die Raditeilen aller socialistischenSchulen. Als der entschiedenste muß hier der Engländer Owen genannt werden, der kein Recht der Bestrafung anerkennt, svlange dieUrsache der Verbrechen, die socialen Übel, nicht fortgeräumt worden.So denken auch die Kommunisten, die materialistischen ebensowohlwie die spiritnalistischcn, welche letzteren ihre Abneigung gegen dasherkömmliche Kriminalrccht, das sie das alttcstamcntalischc Rachegesetznennen, durch evangelische Texte beschönigen. Die Fvuricristen dürfenebenfalls konscgnenterweise kein Strafrecht anerkennen, da nach ihrerLehre die Verbrechen nur durch ausgeartete Leidenschaften entstehenund ihr Staat sich eben die Aufgabe gestellt hat, durch eine neueOrganisation der menschlichen Leidenschaften ihre Ausartung zu vcrhüten. Die Saint-Simonistcn hatten freilich weit höhere Begriffevon der Unendlichkeit des menschlichen GemüteS, als daß sie sich anseinen geregelten und numerierten Schematismus der Leidenschaften,wie wir ihn bei Fourier finden, eingelassen hatten. Jedoch auch siehielten das Verbrechen nicht bloß für ein Resultat gesellschaftlicherMißstände, sondern auch einer fehlerhaften Erziehung, und von denbesser geleiteten, wohlerzogenen Leidenschaften erwarteten sie eine vollständige Regeneration, das Weltreich der Liebe, wo alte Traditionender Sünde in Vergessenheit geraten und die Idee eines Strafrcchtsals eine Blasphemie erscheinen würde.

Minder schwärmerische und sogar sehr praktische Naturen habensich ebenfalls für die Präventivnsthevrie entschieden, insofern sie vonder VolkSerziehnng die Abnahme der Verbrechen erwarteten. Siehaben noch ganz besondere staatsökvnvmischc Vorschläge gemacht, diedahin zielen, den Verbrecher vor seinen eigenen bösen Anfechtungenzu schützen, in derselben Weise wie die Gesellschaft vor der Unthatselbst hinreichend bewahrt wird. Hier stehen wir ans dein positivenBoden der Prttventionslehre. Der Staat wird hier gleichsam einegroße Pvlizeianstalt im edelsten und würdigsten Sinne, Ivo dem bösenGelüste jeder Antrieb entzogen wird, wo man nicht durch Aus-stellungen von Leckerbissen und Pntzwaren einen armen Schluckerzum Diebstahl und die arme Gefallsucht zur Prostitntion reizt, wokeine diebischen Emporkömmlinge, keine Robert-Macaires der hohenFinanz, keine Mcnschenfleischhändlcr, keine glücklichen Halunken ihrenunverschämten Luxus öffentlich zur Schau geben dürfen, kurz, wodas demoralisierende böse Beispiel unterdrückt wird. Kommen, trotzaller VorkehrnngSmaßregeln, dennoch Verbrechen zum Vorschein, sosucht man die Verbrecher unschädlich zu machen, und sie werden ent-weder eingesperrt oder, wenn sie der Ruhe der Gesellschaft gar zugefährlich sind, ein bißchen hingerichtet. Die Regierung, als Manda-tarin der Gesellschaft, verhängt hier keine Pein als Strafe, sonderngls Notwehr, und der höhere oder geringere Grad dieser Pein wird