Das Blirgerkörngtum im Jahre 1832. 255
Baron Rvthschild i>r den Gemächern seines Comptoirs sn kamillg znMittag gespeist, schlug jener mit Erstaunen die Hände zusammen,und sagte mir, ich hätte hier eine Ehre genossen, die bisher nur denRothschilds von Geblüt oder allenfalls einigen regierenden Fürstenzn teil geworden, und die er selbst mit der Hälfte seiner Nase ein-laufen würde. Ich will hier bemerken, daß die Nase des Herrnselbst wenn er die Hälfte einbüßte, dennoch eine hinlängliche Längebehalten würde.
Das Cvmptvir des Herrn von Rvthschild ist sehr weitläufig, einLabyrinth von Sälen, eine Kaserne des Reichtums; das Zimmer,wo der Baron Vvn Morgen bis Abend arbeitet — er hat ja nichtsanderes zu thnn als zu arbeiten — ist jüngst sehr verschönert worden.Ans dem Kamin steht jetzt die Mamorbüste des Kaisers Franz VvnÖsterreich, mit welchem das Haus Rothschild die meisten Geschäftegemacht hat. Der Herr Baron will überhaupt aus Pietät die Büstenvon allen europäischen Fürsten anfertigen lassen, die durch sein Hausigre Anleihen gemacht, und diese Sammlung von Marmorbüstenwird eine Walhalla bilden, die weit großartiger sein dürfte, als dieRegensbnrger. Ob Herr Rothschild seine Wnlhallagenossen in Reimenoder im ungereimten königlich bayrischen Lapidarstil feiern wird, istmir unbekannt.
XXX II.
Paris, den 29. April 1841.
Ein ebenso bedeutungsvolles wie trauriges Ereignis ist dasVerdikt der Jury, wodurch der Redacteur des Journals „La France"von der Anklage absichtlicher Beleidigung des Königs gänzlich frei-gesprochen wurde. Ich weiß wahrlich nicht, wen ich hier am meistenbeklagen soll! Ist es jener König, dessen Ehre durch verfälschteBriefe befleckt wird, und der dennoch nicht wie jeder andere sich inder öffentlichen Meinung rehabilitieren kann? Was jedem andernin solcher Bedrängnis gestattet ist, bleibt ihm grausam versagt. Jederandere, der sich in gleicher Weise durch falsche Briefe von landes-verräterischcm Inhalt dein Publikum gegenüber bloßgestellt sähe,könnte es dahin bringen, sich förmlich in Anklagezustand setzen zulassen, und infolge seines Prozesses die Unechtheit jener Briefe aufsbündigste zu erweisen. Eine solche Ehrenrettung giebt es aber nichtfür den König, den die Verfassung für unverletzlich erklärt und nichtPersönlich vor Gericht zu stellen erlaubt. Noch weniger ist ihm dasDuell gestattet, das Gottesurteil, das in Ehrensachen noch immer einegewisse justifizierende Geltung bewährt; Ludwig Philipp muß ruhigans sich schießen lassen, darf aber mmmcrmehr selbst zur Pistole greifen,