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ster keine Zahlung leisten darf. Weiters die Auf.lagen für die Ausgaben des folgenden Jahres an-zuordnen, und die Rechnungen des verflossenenJahres zu berichtigen , damit die einen wie dieandern der Prüfung und Untersuchung des all-gemeinen Rathes vorgelegt werden können.
Um die Vereinigung der Städte und derLandschaft immer mehr zu befestigen, erachteteman für die Ackerleute und die Gemeinde noclieinen besondern Schutz und Schirm nothwendig.Es ward daher die Vorschrift gegeben, dafs vondem allgemeinen Rathe zwey Syndiken erkiesenwerden, von denen der eine seinen Sitz in May-land haben , und bey der dortigen Staatsver-sammlung den Vertreter machen soll; der anderein Cremona, hat mit einer berathenden Stimmeden Sitzungen des Ausschusses der Vorsteher,und des allgemeinen Rathes immer beyzuwohnenund die Gemeinden zu vertreten. Dasselbe Rechtist auch auf jenen von Mayland erstreckt wor-den, wenn er sich in Cremona befindet. DerSyndik mufs alle Gemeinden in ihrem Interessevertheidigen , und seine Pflicht ist, die Gründedes Landvolkes und der armen Ackerleute vor-zustellen und zu verfechten, wo über die ge-setzlichen Aullagen eine unvermuthete Belegungzu fürchten seyn könnte.
Dem angeführten allgemeinen Rathe wardauch das Recht eingeräumt, einen Redner oderSachwalter, um in Mayland zu wohnen, undeinen Schatzmeister oder Commissär der Land-schaft auf drey Jahre zu wählen , der aber